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AG Düsseldorf: Inhaberschaft ausschließlicher Nutzungsrechte in Filesharing-Fällen muss dargelegt werden
In P2P-Urheberrechtsstreitigkeiten reicht es nicht aus, einfach die Inhaberschaft ausschließlicher Nutzungsrechte zu behaupten, vielmehr muss die Rechteübertragung nachvollziehbar dargelegt werden (AG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2010 - Az.: 57 C 15741/09).
Die Klägerin behauptete, Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte an einem Musikwerk zu sein und ging gerichtlich die Beklagte vor, weil diese angeblich ihre Rechte verletze.
Die Beklagte bestritt, dass die Klägerin die Nutzungsrechte innehalte.
Das Gericht wies die Klage ab, weil die Klägerin ihre Rechte nicht ausreichend beweisen konnte. Dem Gericht sei lediglich eine englischsprachige Vereinbarung vorgelegt worden, aus der sich aber nicht schlüssig ergebe, in welchem Umfang und zu welchem Vertragszweck die Rechte angeblich übertragen worden seien.
Dies sei nicht ausreichend, so das AG Düsseldorf. Daher sei die Klage unbegründet.
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