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BVerfG: Verfassungsbeschwerde in Sachen "spick-mich.de" nicht angenommen
Das BVerfG (Beschl. v. 16.08.2010 - Az.: 1 BvR 1750/09) hat die Verfassungsbeschwerde in Sachen "spick-mich.de" nicht zur Entscheidung genommen. Der Beschluss enthält keine Begründung, so dass die Motive der Karlsruher Richter für ihre Entscheidung im Verborgenen bleiben.
Der BGH (Urt. v. 23.06.2009 - Az.: VI ZR 196/08) hatte Mitte 2009 entschieden, dass das Lehrer-Bewertungsprtal "spick-mich.de" rechtlich zulässig ist. Die Entscheidung ist jedoch nicht für den Bereich des Online-Rechts von enormer Bedeutung, sondern zugleich auch ein Grundlagen-Urteil zum gewerblichen Adresshandel. Siehe dazu auch unsere News "BGH: Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig und Bedeutung für gewerblichen Adresshandel".
Die URL dieser News lautet:
http://www.dr-bahr.com/news/verfassungsbeschwerde-in-sachen-spick-michde-nicht-angenommen.html
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