WC-Sitze sind nicht als Hygiene-Artikel im rechtlichen Sinne zu verstehen und sind daher nicht vom fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 14.09.2016 - Az.: 12 O 357/15).
Es ging bei der Auseinandersetzung um die Frage, ob ein online erworbener WC-Sitz als Hygiene-Artikel einzuordnen war. Ist dies zu bejahen, dann wäre das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht ausgeschlossen <link https: www.gesetze-im-internet.de bgb __312g.html _blank external-link-new-window>(§ 312 g Abs.2 Nr.3 BGB).
Das LG Düsseldorf verneinte diese Frage.
Zwar sei die Vorbenutzung eines WC-Sitzes durch eine dritte Person grundsätzlich geeignet, beim Käufer Ekelgefühle hervorzurufen. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass bei den WC-Sitzen ohne Weiteres eine Reinigung und Desinfektion möglich sei, die die WC-Sitze ohne weiteres wieder verkehrsfähig machen würden.
Solche Ware, deren Verkehrsfähigkeit der Unternehmer durch Reinigung wiederherstellen könne, falle nicht unter die gesetzliche Ausnahmeregelung.