Recht-News Archiv

LG Frankfurt a.M: Webverzeichnis für Rechtsanwälte darf nicht "Fachanwalt für Markenrecht" enthalten

Ein Online-Verzeichnis darf einen Rechtsanwalt nicht als "Fachanwalt für Markenrecht" bezeichnen, so das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 13.01.2010 - Az.: 2-6 O 521/09).

Der Kläger war Anwalt. Der Beklagte betrieb ein Online-Rechtsanwaltsverzeichnis.

In diesem Verzeichnis wurde ein Anwalt als "Fachanwalt für Markenrecht" tituliert.

Zu Unrecht wie die Frankfurter Richter entschieden.

Die berufsrechtlichen anwaltlichen Vorschriften sähen keinen derartigen Fachanwaltstitel vor. Durch die Bezeichnung "Fachanwalt" werde das Publikum in die Irre geführt. Der Titel erwecke den Eindruck, dass es sich um ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal handle.

Auch wenn der betroffene Anwalt im Markenrecht spezialisiert sei, begründe dies nicht das Recht, sich als "Fachanwalt" auszugeben. Nur die nach der Fachanwaltsordnung zugelassenen Fachanwaltstitel dürften verwendet werden.

Jetzt twittern / bookmarken:share on facebooktwitterngoogle.comblogmarksdel.icio.usdigg.comDZoneMister WongnetvouzTechnoratiThisNextWebnews
Die URL dieser News lautet:
http://www.dr-bahr.com/news/webverzeichnis-fuer-rechtsanwaelte-darf-nicht-fachanwalt-fuer-markenrecht-enthalten.html