Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass bei einem Mietwagen die Angabe "Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / 1. Hand" irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Kfz-Händlerin über eine Internetplattform einen Pkw mit der Beschreibung "Jahreswagen 1 Vorbesitzer" und "1. Hand" angeboten. Dieser Pkw war gewerblich von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden. Eine andere Händlerin hatte darin eine Irreführung gesehen und gegen die Anbieterin im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Unterlassungsverfügung erwirkt (Landgericht Essen, Beschluss vom 18.10.2010, Aktenzeichen 45 O 5/10).

Auf den Widerspruch der Anbieterin hatte das Landgericht Essen diesen Beschluss aufgehoben und eine Irreführung verneint. Die Angabe der Vorbesitzer werde formal als Bezeichnung der eingetragenen Halter verstanden. Über eine gewerbliche Nutzung müsse nicht aufgeklärt werden, solange durch diesen Gebrauch keine Wertminderung eingetreten sei (Landgericht Essen, Urteil vom 19.03.2010, Aktenzeichen 45 U 5/10).

Der 4. Zivilsenat hat nun die landgerichtliche Unterlassungsverfügung bestätigt. Es sei irreführend, wenn zusätzlich zur Verwendung des Begriffs "Jahreswagen" auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde. Der Durchschnittsverbraucher verstehe die Angabe der Vorbesitzer nicht allein formal, sondern verbinde damit die Vorstellung, von wie vielen Personen und zu welchen Zwecken das Fahrzeug bislang genutzt worden sei.

Der Verbraucher entnehme daraus Informationen, wie der Wagen bisher gefahren und gepflegt worden sei. Mietfahrzeuge würden von Fahren mit wechselndem Temperament, Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen benutzt, dies habe Auswirkungen auf die Verschleißteile und den Pflegezustand.

Urteil des 4. Zivilsenats vom 30.08.2010, Az.: I-4 U 101/10

Vorinstanzen: LG Essen, Beschluss vom 18.10.2010, Az.: 45 O 5/10

LG Essen, Urteil vom 19.03.2010, Az.: 45 U 5/10

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm v. 30.08.2010

Rechts-News durch­suchen

02. Juni 2026
Das Land Hessen scheitert mit einer Klage auf 5,7 Mio. EUR Schadensersatz gegen den Geschäftspartner eines korrupten Staatsanwalts.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
Die AGG-Klage einer nicht-binären Person ist rechtsmissbräuchlich, wenn die ursprüngliche Bewerbung nur auf eine Entschädigung zielte.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Die Bank haftet für unbefugte Geldabhebungen, wenn eine Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Eine blinde Patientin erhält keine Entschädigung, weil das AGG keine zusätzlichen Betreuungsleistungen von privaten Rehakliniken verlangt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen