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Kategorie: Onlinerecht

EA-Computerspiel Battlefield 3 sammelt rechtswidrig Daten seiner Kunden

Wer sich diese Tage das neue Computerspiel "Battlefield 3" von Electronic Arts (EA) in der PC-Fassung kauft, reibt sich bei der Installation der Software verwundert die Augen. Damit der Nutzer das Game spielen kann, muss er auch der Nutzung der obligatorischen EA-Software Origin zustimmen.

Und diese enthält derart massive Verstöße gegen geltendes deutsches Recht, das einem eigentlich nur übel werden kann.

Ein paar Beispiele:

"Du bestätigst und stimmst zu, dass die Anwendung automatisch Lizenzrechte für einige oder alle EA-Produkte prüfen kann, ohne dich separat darüber zu benachrichtigen. Dies bedeutet, dass die Anwendung auf deinem Computer installiert bleiben muss, damit du die Anwendung und bestimmte EA-Produkte benutzen kannst. Du bestätigst und stimmst zu, dass die Anwendung Informationen über deinen Computer, Hardware, Medien, Software und deine Nutzung der Anwendung benutzen kann, um deine Lizenzrechte zu prüfen und die Anwendung zu aktualisieren."

Oder:

"Einwilligung zur Datenerhebung und -nutzung. Du gestattest EA und seinen Partnern das Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren, um die Bereitstellung von Software-Updates, dynamischen Inhalten, Produktunterstützung und anderen Diensten, einschließlich Online-Diensten, zu erleichtern. EA kann diese Daten ebenfalls in Verbindung mit personenbezogenen Informationen zu Marketingzwecken und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen. Des Weiteren können wir diese Daten in einer Form, die keine persönliche Identifizierung ermöglicht, an uns verpflichtete Drittunternehmen weitergeben. WENN DU NICHT WILLST, DASS EA DIE IN DIESEM ABSCHNITT BESCHRIEBENEN DATEN SAMMELT, BENUTZT, SPEICHERT, ÜBERMITTELT ODER ANZEIGT, INSTALLIERE ODER NUTZE DIE ANWENDUNG BITTE NICHT."

Richtig lustig ist auch:

"6. Kündigung. Dieser Vertrag ist gültig, bis er gekündigt wird. Deine Rechte aus diesem Vertrag werden sofort automatisch und ohne Vorankündigung durch EA gekündigt, wenn du (i) den in diesem Vertrag aufgeführten Bestimmungen nicht nachkommst; oder (ii) EA die Anwendung nicht mehr unterstützt."

Wer den Bestimmungen nicht zustimmt, kann "Battlefield 3" nicht installieren und somit auch nicht spielen.

Die vorgenannten Regelungen und noch viele andere Punkte in den AGB verstoßen - man kann es nicht anders sagen - vorsätzlich gegen geltendes deutsches Recht. Insbesondere die Regelungen zur Speicherung und Verwendung der Daten auf dem jeweiligen Kundenrechner suchen seinesgleichen.

Es kann angesichts dieser Umstände derzeitig nur dringend angeraten werden, die Software weder zu kaufen noch zu installieren. Dies ist umso tragischer, da "Battlefield 3" nach allen Berichten eines der Shooter-Highlights des Jahres 2011 ist.

Wer die Software bereits gekauft hat, kann sie problemlos beim Verkäufer zurückgeben. Niemand ist verpflichtet, derartig rechtswidrigen AGB zuzustimmen. Es handelt sich dabei um einen Sachmangel, durch den Käufer berechtigt wird, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Wer das Tool bereits installiert und genutzt hat, kann nach <link http: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __34.html _blank external-link-new-window>§ 34 BDSG einen Auskunftsanspruch geltend machen. Anspruchsgegener ist EA. Zu den Voraussetzungen und Grenzen eines solchen Auskunftsanspruchs siehe unser Video <link http: www.law-vodcast.de die-datenschutzrechtliche-auskunftspflicht datenschutzrechtliche auskunftspflicht _blank>"Die datenschutzrechtliche Auskunftspflicht".

Antwortet EA nicht innerhalb angemessener Zeit und erteilt nicht vollständig Auskunft, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit <link http: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __43.html _blank external-link-new-window>(§ 43 Abs.1 Nr.8 b BDSG). Der Kunde sollte dann die zuständige Datenschutzbehörde informieren, damit diese ein entsprechendes Bußgeld gegen EA verhängt.

Unabhängig von diesen juristischen Abwehrmöglichkeiten hat sich im Netz inzwischen eine große Kritik-Front breit gemacht. Auf <link http: www.amazon.de ea-battlefield-3-limited-edition dp b004m17dvm ref="sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1319848394&amp;sr=8-1" _blank external-link-new-window>Amazon haben inzwischen mehr als 1.100 Personen aufgrund dieser Umstände das Spiel mit nur 1 Stern bewertet. Darüber hinaus läuft eine <link https: openpetition.de petition online verkaufsstopp-fuer-battlefield-3-in-deutschland _blank external-link-new-window>Petition für einen Verkaufsstopp des Spiels.

 

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