OLG Hamburg: Eierbecher mit Bezeichnung "eiPott" verletzen Markenrechte von "iPod"

Ein Eicherbecher mit der Bezeichnung "eiPott" verletzt die Markenrechte von Apple hinsichtlich des Begriffs "iPod" (OLG Hamburg, Beschl. v. 09.08.2010 - Az.: 5 W 84/10).

Der Beklagte produzierte Eierbecher und nannte diese Produkte "eiPott".

Apple sah hierin eine Verletzung seiner Markenrechte und ging gegen den Beklagten vor.

Die Hamburger Richter bejahten eine Markenverletzung.

Die klangliche Übereinstimmung zwischen "eiPott" und "iPod" sei hochgradig, so dass eine erhebliche Verwechslungsgefahr bestünde.

Da Apple den Begriff nicht nur für den Technik-Bereich habe schützen lassen, sondern auch für Haushaltswaren, greife der Schutz auch für den Bereich der Eierbecher.

Das Handeln des Beklagten sei daher rechtswidrig.

Jetzt twittern / bookmarken:share on facebooktwitterngoogle.comblogmarksdel.icio.usdigg.comDZoneMister WongnetvouzTechnoratiThisNextWebnews
Die URL dieser News lautet:
http://www.dr-bahr.com/news/eierbecher-mit-bezeichnung-eipott-verletzen-markenrechte-von-ipod.html