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OLG Köln: Rechtswidrige Irreführung durch Werbeslogan „Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief“
Der Werbeslogan "Alle wollen den E-Post-Brief" der Deutschen Post AG ist dann irreführend und damit rechtswidrig, wenn sich tatsächlich bundesweit erst ca. 1 Million Kunden für diese Form der Kommunikation registriert haben (OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - Az.: 6 U 34/11).
Die Deutsche Post warb für ihres neues Produkt, den E-Post-Brief. Dabei verwendete sie die Aussagen:
"Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief"
und
"Alle wollen den E-Post-Brief".
Die Kölner Richter bewerteten beide Aussagen als wettbewerbswidrig.
Die Erklärung "Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief" sei irreführend, denn dadurch erwarte der Verbraucher, dass der E-Post-Brief genau dieselben Funktionen erfülle wie ein herkömmlicher Brief. Da dies aber in Wahrheit nicht so sei, liege eine Irreführung vor.
Identisches gelte für die Aussage "Alle wollen den E-Post-Brief". Auch wenn es sich vorliegend um eine reklamehafte Übertreibung handle, sei der Irreführungsvorwurf begründet. Denn der Kunde werde annehmen, dass der E-Post-Brief bundesweit ganz besonders erfolgreich sei und eine extrem hohe Nachfrage bestehe. Da sich bisher lediglich 1 Million Kunden registriert hätten, bestehe diese besondere Nachfrage aber nicht.
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