Werden Barcode-Etiketten von Mitbewerbern nachgeahmt, kann hierin ein Wettbewerbsverstoß liegen <link http: www.online-und-recht.de urteile wettbewerbsverletzung-durch-nachahmung-von-barcode-etiketten-landgericht-hamburg-20170309 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 09.03.2017 - Az.: 327 O 276/16).
Die Klägerin stellte besondere Barcode-Etiketten her und fühlte sich in ihren Rechten verletzt, als die Beklagte sehr ähnliche Produkte auf den Markt brachte.
Das LG Hamburg hatte nun zu entscheiden, ob den Etiketten ein besonderer wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz zukam, denn über das Urheberrecht waren diese nicht geschützt.
Im Ergebnis bejahten die Richter diese Frage.
Anders als die handelsüblichen Barcode-Etiketten wiesen die klägerischen Ausführungen ganz eigene Besonderheiten auf. Die Barcodes seien nicht waagerecht angebracht, sondern schräg (45 Grad-Winkel) und verfügten zudem über farbige Dreiecke in den Ecken.
Dadurch würden sie sich deutlich von anderen Konkurrenzprodukten abheben und wiesen die notwendige wettbewerbsrechtliche Eigenart auf.