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LG Frankfurt a.M.: Zur Pflicht eines Impressums für Unternehmen auf Facebook
In einem aktuellen Verfügungsverfahren hat das LG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 19.10.2011 - Az.: 3-08 O 136/11) entschieden, dass eine Unternehmenspräsenz auf Facebook ein ordnungsgemäßes Impressum haben muss.
Die Parteien waren Mitbewerber. Die Beklagte unterhielt eine Facebook-Webseite, das jedoch über kein ordnungsgemäßes Impressum verfügte.
Die Frankfurter Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.
Bereits vor kurzem hatte das LG Aschaffenburg (Urt. v. 19.08.2011 - Az.: 2 HK O 54/11) identisch entschieden und ebenfalls eine Impressumspflicht für Facebook-Pages bejaht.
Die URL dieser News lautet:
http://www.dr-bahr.com/news/zur-pflicht-eines-impressums-fuer-unternehmen-auf-facebook.html
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