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BGH: Widerrufsbelehrung mit einleitendem Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" nicht wettbewerbswidrig

Der BGH (Urt. v. 09.11.2011 - Az.: I ZR 123/10) hat die lang umstrittene Frage, ob der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung ein erläuternder Einleitungssatz vorausgestellt werden darf, mit einem klaren "Ja" beantwortet.

Beide Parteien vertrieben über das Internet Waren. Auf der klägerischen Web-Seite befand sich nachfolgende Widerrufsbelehrung:

"Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, per Fax oder E-Mail) oder ..."

Dies hielt die Beklagtenseite für rechtswidrig, da es sich um eine unklare und unverständliche Formulierung handle. Der Satz lasse den Leser im Unklaren darüber, ob der Käufer selbst Verbraucher sei oder nicht.

Der BGH hat dieser Ansicht nunmehr eine klare Absage erteilt.

Die Formulierung sei hinreichend deutlich. Auch würde durch den Zusatz nicht die fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung verwässert. Vielmehr handle es sich um einen zulässigen, erläuternden Zusatz.

Dies gelte um so mehr, wenn - wie hier - die Anmerkung sich auch noch außerhalb des gesetzlichen Musters befinde.

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