Neue Rechts-FAQ zur EU-Spielzeugrichtlinie

Zum 20.07.2011 sind sie in Kraft getreten, die neuen Regelungen der EU-Spielzeugrichtlinie. Die Bestimmungen verpflichten den Hersteller, Importeur und Händler von Spielzeugen zu umfangreichen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten.

Einer ausführlichen Rechts-FAQ erläutert die Kanzlei Dr. Bahr ab sofort den genauen Inhalt und die praktischen Konsequenzen der neuen Regelungen.

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