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Rechtstipps für PR-Verantwortliche: Teil 3 - Urheberrecht, GEMA, GVL und Künstlersozialkasse (KSK): Der urheberrechtliche Dschungel!
Im Blog der bekannten PR-Agentur Straub & Linardatos (S&L) werden in einer siebenteiligen Serie Rechtstipps für Agenturen und PR-Verantwortliche vorgestellt. Im heutigen 3. Teil geht es um die "Urheberrecht, GEMA, GVL und Künstlersozialkasse (KSK): Schwierig, in diesem Dschungel den Überblick zu bewahren!". Autorin ist dieses Mal Rechtsanwältin Vogel-Kreft.
Die bisherigen Teile sind:
- Teil 1: "Rechtsgrundsätze in PR und Werbung"
- Teil 2: "Rechtliche Besonderheiten beim Social-Media-Marketing"
Im Verlauf der Serie werden auch die rechtlichen Besonderheiten aus den Bereichen Social Media und Suchmaschinenmarketing ausführlich besprochen.
Straub & Linardatos mit Sitz im Hamburger Stadtteil Ottensen beschäftigt 35 feste Mitarbeiter und arbeitet national für Kunden und Marken wie die ARD-Fernsehlotterie und den Direkt-Touristiker Berge & Meer (TUI). Schwerpunkte sind Marken-, Produkt- und Unternehmenskommunikation. Weitere Geschäftsbereiche kümmern sich zudem um die Beratung und Umsetzung von Werbung, Event, Licensing und Online-Kommunikation.
Erst vor kurzem hat die Agentur bei der Verleihung der PR Report Awards 2011 – dem wichtigsten Preis der deutschen PR-Branche – als einziges Unternehmen gleich zweimal Gold erhalten.
http://www.dr-bahr.com/news/rechtstipps-fuer-pr-verantwortliche-teil-3-urheberrecht-gema-gvl-und-kuenstlersozialkasse-ksk.html
