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OLG Köln: Zulässiger Werbevergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
Veröffentlicht ein Versicherungsverband der privaten Krankenversicherungen im Rahmen einer Imagekampagne eine Anzeige, welche eine herabsetzende Tendenz über gesetzliche Krankenversicherungen beinhaltet, kann diese Anzeige dennoch den Kriterien eines zulässigen Werbevergleichs standhalten. Der Freiheit der Meinungsäußerung ist in einem solchen Fall der Vorzug einzuräumen, wenn die Anzeige in der öffentlichen Auseinandersetzung um die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens den eigenen Standpunkt verdeutlichen soll (OLG Köln, Urt. v. 28.01.2011 - Az.: 6 U 180/10).
Die Beklagte, ein Versicherungsverband der privaten Krankenversicherungen, hatte in Tageszeitungen mit zwei Anzeigen geworben, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen im Vergleich zu den privaten Krankenversicherungen in ein sehr negatives Licht rückte.
Obgleich die herabsetzende Tendenz in den Anzeigen nicht zu übersehen seien, so sei die Werbung gleichwohl rechtmäßig.
Denn im Zuge der Diskussion um eine neue Gesundheitsreform stellten die Anzeigen eine zulässige freie Meinungsäußerung dar. Sie sollten die Verbraucher erkennbar nicht zu einer bestimmten Nachfrageentscheidung bewegen, sondern vielmehr die öffentliche Debatte motivieren.
http://www.dr-bahr.com/news/zulaessiger-werbevergleich-zwischen-privater-und-gesetzlicher-krankenversicherung.html
