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BMJ: Neue fernabsatzrechtliche Muster-Widerrufsbelehrung ab 1. April 2008

Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant zum 1. April 2008 die Reform der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung.

Das ursprüngliche Vorhaben, die Shop-Betreiber zu verpflichten, einen erheblichen Teil der Gesetzesnormen als Anlage der Widerrufsbelehrung beizufügen (vgl. dazu ausführlich die Kanzlei-Infos v. 17.11.2007) wurde fallengelassen.

Überarbeitet wird lediglich die Anlage zur BGB-InfoV. Eine Änderung auf Gesetzesebene, d.h. im BGB selbst, ist vom BMJ angedacht, wird aber noch einige Zeit dauern, bevor dies umgesetzt werden kann.

Der Gesetzgeber gibt den betroffenen Unternehmen bis September 2008 Zeit, die neuen Widerrufsbelehrungen zu übernehmen. Bis dahin dürfen auch noch die alten Texte verwendet werden.

Inhaltlich hat sich - bis auf einzelne Nuancen - kaum etwas an den Texten geändert. Angepasst wurden die Formulierungen lediglich an die bisherige Rechtsprechung, die erhebliche Teile der alten Musterbelehrung als rechtswidrig einstufte.

Wir werden in Kürze hierzu eine ausführliche Zusammenfassung herausgeben.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Es sollen keineswegs die jetzigen Aktivität des BMJ klein geredet werden.

ABER: Es wird nur eine Frage von Wochen sein, bis es die 1. Gerichtsentscheidung gibt, die auch die neue Belehrung auseinandernimmt. Und dann gehen die ganzen "Abmahn-Spielchen" wieder von vorne los. Diesem Problem lässt sich nur vermeiden, wenn die neuen Vorschläge den gleichen Normenrang haben wie das BGB selbst und nicht als bloße, gesetzessystematisch nachrangige Verordnung verabschiedet werden. Die Änderungen müssen somit ins BGB integriert werden.

Keinem vernünftigtem Menschen leuchtet mehr ein, warum es mehr als 5 Jahre lange dauert, bis eine rechtssichere Regelung gefunden wird.

Die Probleme sind eigentlich allen Betroffenen hinlänglich bekannt. Bis auf dem BMJ, dort scheint man weiterhin den Schlaf der Gerechten zu schlafen. Anders lässt sich nämlich die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hinsichtlich der Rechtssicherheit im Internethandel (BT-Drs. 16/8005: PDF) noch vor vier Wochen (!) am 08.02.2008 nicht anders erklären:

"Frage FDP: Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Lage sein werden, die für sie notwendige Widerrufsbelehrung ohne juristisch beratende Hilfe zu erstellen, insbesondere im Hinblick auf die vielen unterschiedlichen Gestaltungsanweisungen im Verordnungsentwurf, und wie begründet sie ihre Meinung?

Antwort Bundesregierung: Die Musterbelehrungen sind seit ihrer Einführung von den Unternehmen gut angenommen worden, was für ihre Praxistauglichkeit spricht. Durch die geplante Neufassung erhöht sich die Anzahl der Gestaltungshinweise nur unwesentlich.

Mit größeren Schwierigkeiten bei der Handhabung der Muster ist deshalb auch in Zukunft nicht zu rechnen.

Frage FDP: Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung den Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung?

Antwort Bundesregierung: Das Bundesministerium der Justiz prüft derzeit, ob Bedarf für eine Änderung der vorgeschlagenen Muster besteht. Nach Abschluss dieser Prüfung soll die gegebenenfalls angepasste Änderungsverordnung zeitnah in Kraft treten."

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