Ein tägliches Bild: In der Mittagspause schnell eine Runde online eingekauft und wegen Vollzeitjob als Lieferadresse die des Arbeitgebers angegeben.
In derartigen Fällen besteht weiterhin das 14-tägige Widerrufsrecht, soweit die Ware tatsächlich für zu Hause gekauft wurde. Dies hat jüngst das AG Hamburg-Wandsbek entschieden und einen Shop-Betreiber dazu verurteilt, die bestellte Ware nach Ausspruch des Widerrufs zurückzunehmen und dem Kunden den Kaufpreis zurückzuzahlen (Urt. v. 13.06.2008 - Az. 716A C 11/08).
Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin, die von der Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, online mehrere Lampen gekauft und sowohl für die Lieferungs- als auch für die Rechnungsanschrift die Adresse ihres Arbeitgebers angegeben. In dieser Angabe sah der Verkäufer die Eigenschaft als Unternehmer, dem gerade kein Widerrufsrecht zusteht.
Die Amtsrichterin hingegen sah dies nach der Zeugenvernehmung jedoch völlig anders. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Sekretärin konnten bestätigen, dass die Lampen für den Haushalt der Klägerin bestellt und auch tatsächlich abends mit nach Hause genommen wurden.
Anmerkung von RA Noogie C. Kaufmann, Master of Arts
Die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek ist das erste Urteil, das sich mit der Unterscheidung zwischen Verbraucher und Unternehmer in Bezug auf die angegebene Adresse befasst.
Soweit ein Verbraucher im Web etwas kauft, steht ihm bekanntermaßen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, wobei er keine Gründe für seinen Sinneswandel angeben muss. Dieses Recht steht Unternehmern hingegen nicht zu.
Kniffelig wird es aber dann, wenn der Shop-Betreiber anhand äußerer Umstände davon ausgehen muss, dass es sich bei seinem Kunden um einen Unternehmer handelt. So etwa, wie im vorliegenden Fall. Hier ist durchaus nachvollziehbar, dass der Verkäufer davon ausgeht, dass es sich bei seinem Gegenüber um einen Unternehmer handelt.
Das Amtsgericht stellt hingegen nicht auf die Sicht des Unternehmers, sondern auf die objektive Sachlage ab. Kauft der Kunde die Ware für den Privatgebrauch, ist er Verbraucher. Schlusspunkt, aus.
Ob die Entscheidung der Weisheit letzter Schluss ist, soll dahingestellt sein. Es gibt durchaus nachvollziehbare Gründe, warum ein Shop-Betreiber nur mit Unternehmen und nicht mit Verbrauchern Verträge abschließen will.