Rechts-FAQ: Fernabsatzrecht 2010
14-tägige Widerrufsfrist bei eBay
Bisher ging die Rechtsprechung weitgehend davon aus, dass bei über eBay geschlossenen Verträgen eine Widerrufsfrist von einem Monat gegeben ist. Dies wurde damit begründet, dass die Widerrufsbelehrung erst nach dem Vertragsschluss in Textform erfolgen kann.
Ab dem 11.06.2010 hat eine "unverzüglich nach Vertragsschluss" erteilte Widerrufsbelehrung dieselbe Wirkung wie eine bei Vertragsschluss erteilte. Daher ist zukünftig auch bei über eBay geschlossenen Verträgen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen gegeben, wenn die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgt.
Was ist mit einstweiligen Verfügungen/ Urteilen?
Wurde im Anschluss an eine Abmahnung wegen einer rechtswidrigen Widerrufsbelehrung seitens des Abmahnenden eine einstweilige Verfügung erwirkt, kann diese möglicherweise wegen veränderter Umstände aufgehoben werden, wenn nach der neuen Rechtslage ein Gesetzesverstoß nicht vorgelegen hätte.
Wurde ein Unterlassungsanspruch nicht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, sondern durch eine ganz normale Hauptsacheklage geltend gemacht, kann gegen dieses Urteil mit der Vollstreckungsabwehrklage vorgegangen werden.
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Kann man bei der Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung abgemahnt werden?
Fraglich ist, ob Unternehmer, die die neuen Muster-Widerrufsbelehrungen verwenden, abgemahnt werden können, weil die Belehrungen nicht rechtskonform sind. Problematisch ist dies vor allen Dingen im Bereich der generellen Verpflichtung zum Wertersatz. Wie unter Punkt 3. dargestellt wurde, ist die ab dem 11.06.2010 geltende Regelung diesbezüglich nicht gemeinschaftsrechtskonform.
Früher bestand die Möglichkeit, dass vom Gesetzgeber herausgegebene Muster-Widerrufsbelehrungen abgemahnt werden konnten, wenn diese nicht rechtskonform waren.
Um dies zu verhindern, hat der Gesetzgeber nun vorgesehen, dass derjenige, der die amtlichen Muster-Widerrufsbelehrungen verwendet, die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Widerrufsbelehrung erfüllt.
Eine Abmahnung ist daher entgegen der bisherigen Rechtslage bei einer Verwendung der jeweils aktuellen vom Gesetzgeber herausgegeben Muster-Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010 daher nicht mehr möglich.
Pflicht zum Wertersatz
Entgegen der bisherigen Rechtslage wird es dem neuen Gesetzeswortlaut nach möglich sein, dem Käufer auch bei über eBay abgeschlossenen Verträgen eine Wertersatzpflicht für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware aufzuerlegen. Hierauf muss der Verkäufer den Käufer wiederum unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform (z.B. per E-Mail) hinweisen.
Zu beachten ist jedoch, dass der EuGH entschieden hat (Urt. v. 03.09.2009 - Az.: C 489/07), dass eine Vereinbarung einer generellen Wertersatzpflicht zu Lasten des Verbrauchers nicht zulässig ist. Ein angemessener Wertersatz sei nur in den Fällen zu leisten, in denen eine "bereicherungsrechtlich unzulässige gegen Treu und Glauben verstoßende Nutzung“ gegeben ist.
Die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Möglichkeit der Vereinbarung einer Wertersatzpflicht für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme sind somit nicht gemeinschaftsrechtskonform. Der Gesetzgeber hat hierauf bereits reagiert und wird in absehbarer Zukunft die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht noch einmal ändern.
Was ist mit in der Vergangenheit abgegebenen Unterlassungserklärungen?
Unterlassungserklärungen, die in der Vergangenheit aufgrund rechtswidriger Widerrufsbelehrungen abgegeben wurden, sind dahingehend zu prüfen, ob der monierte Rechtsverstoß nach der neuen Rechtslage immer noch gegeben wäre.
In den Fällen, in denen dies nicht so ist, ist die Unterlassungserklärung zeitnah vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, mit Wirkung ab dem 11.06.2010 von demjenigen, der sie abgegeben hat, zu kündigen. Erfolgt eine Kündigung nicht, kann eine Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung trotz des Umstands, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nach dem neuen Recht korrekt ist, geltend gemacht werden.
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Ab wann gilt das neue Widerrufsrecht?
In der Nacht vom 10. auf den 11.06.2010 tritt um Punkt 00:00 Uhr das "Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht" in Kraft. Dessen Vorgaben müssen ab genau diesem Zeitpunkt eingehalten werden. Übergangsregelungen gibt es nicht.
Die neuen Muster-Widerrufsbelehrungen sind daher ab dem 11.06.2010, nicht aber vorher, zu verwenden.