Was sind denn überhaupt die Gründe zur Reform ?
Die folgenden vier Reform-Gründe werden genannt:
- Grund: Umsetzung einer Europäischen Richtlinie
Art. 13 der RiL 2002/58/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates v. 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (kurz: Datenschutz-RiL für elektronische Kommunikation, ABl. EG Nr. L 201 v. 31. Juli 2002) - Vereinheitlichung des Europäischen Wettbewerbsrechtes
Die Europäische Kommission ist u.a. auf dem Weg zu einem einheitlichen Europäischen Wettbewerbsrecht (Rom II). Im internationalen Vergleich hat Deutschland relativ restriktive Normen. - Liberalisierung des Deutschen Wettbewerbsrechts
Derzeitiges UWG "nicht mehr zeitgemäß". Schon in der vorherigen Legislaturperiode Aufhebung der ZugabeVO und des RabattG. - Erhöhung des Verbraucher-Stellenwertes
Verbraucher soll den ihm "gebührenden Stellenwert" im neuen UWG erhalten.
Ab wann gilt das neue Wettbewerbsrecht ?
Das Gesetz ist am 7. Juni 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist somit zum 08.07.2004 in Kraft getreten