Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

Der Datenschutz ist in der Vergangenheit immer mehr in den Mittelpunkt der deutschen Gerichte gerückt. Dies nicht nur wegen mehrerer großer Datenschutzskandale, sondern auch aufgrund der großen Anzahl von Gesetzen, die dem Schutz der „personenbezogen Daten“ dienen. Wir zeigen Ihnen als Unternehmer, welche rechtlichen Bestimmungen es beim Umgang mit derartigen Daten zu beachten gilt.

Allgemeiner Datenschutz:

  • Beratung bei Datenübermittlung in EU-Staaten / Nicht-EU-Staaten
  • Formulierungen zur Einwilligung in Datenverarbeitung
  • Prüfung rechtlich zulässiger Videoüberwachung

Datenschutz für Arbeitgeber:

  • Beratung im Umgang mit E-Mail und Web am Arbeitsplatz
  • Erstellung von Verfahrensverzeichnissen
  • Rechtliche Prüfung bei Einführung neuer Informationstechnologien, insbesondere neuer Software
  • Übernahme der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter

Gewerblicher Adresshandel:

  • Gewerblicher Adresshandel: AGB-Erstellung, Beratung, Haftung, Vertragsgestaltung
  • Listbroking, Scoring: AGB-Erstellung, Beratung, Haftung, Vertragsgestaltung
  • Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter

Internet-Datenschutz:

  • Beratung von Portalen im Hinblick auf Nutzerdaten
  • Entwicklung notwendiger Informationspflichten
  • Prüfung und Begleitung neuer Geschäftsmodelle
  • Website-Check
20. Januar 2026
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob heimlich gefilmte Brillenkamera-Videos vor Gericht tatsächlich verwertbar sind.
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19. Januar 2026
Juristische Personen können sich grundsätzlich nicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen, wenn die Datenschutzbehörde Auskunft verlangt.
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14. Januar 2026
Ein Hinweisschreiben der Datenschutzbehörde ohne rechtliche Verbindlichkeit ist kein Verwaltungsakt und daher nicht gerichtlich anfechtbar.
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12. Januar 2026
Meta muss 750 EUR DSVVO Schadensersatz zahlen, weil es ohne Zustimmung personenbezogene Daten über Drittseiten mittels seiner Meta Business Tools…
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