Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

Schutz vor unlauteren Geschäftshandlungen und das Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb - das sind die beiden Ziele des Wettbewerbsrechts. Was Unternehmer dabei beachten müssen, regeln maßgeblich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Preisangabenverordnung (PAngV).

Daneben gilt es ferner zahlreiche weitere Bestimmungen zu beachten, die in anderen, spezifischen Gesetzen enthalten sind. Wir helfen Ihnen dabei, sich selbst wettbewerbskonform zu verhalten und dass sich auch Ihre Mitbewerber an die Buchstaben des Wettbewerbsrechts halten.

Wettbewerbsrecht allgemein

  • Abmahnungen
  • Analyse vergleichender Werbung
  • Begleitung in Fällen der Gewinnabschöpfung
  • Beratung bei der Abwerbung von Mitarbeitern/Arbeitnehmern
  • Beratung im Direktmarketing
  • Beratung in Fällen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen
  • einstweilige Verfügungen
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Erstellung von Agenturverträgen (Werbe- und/oder Internetagentur)
  • Firmenberatung (insb. Existenzgründer und Neue Medien)
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Onlineshop-Check (insbesondere Preisangaben und Informationspflichten)
  • Prüfung von Werbemaßnahmen
  • Überprüfung und Durchsetzung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen
  • Verfolgung von Rechtsverstößen

Heilmittelwerberecht

  • Beratung bei der Erstellung von Werbeauftritten für Arztpraxen
  • Erläuterung der Pflichtangaben bei Arzneimittelwerbungen
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Klinikwerbungen
  • Beratung bei der Erstellung von Werbeträgern mit Heilmittelbezug
  • Beratung zur Zulässigkeit einzelner Werbeträger in Heilberufe
16. Januar 2025
Sony darf bei Playstation Plus weder Preise noch Leistungen einseitig ändern, da die Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen.
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16. Januar 2025
Eine Kundin erwirkte die Rückzahlung von 1.500,- EUR und die Nichtigkeit eines Fernunterrichtsvertrags, da der Anbieter keine FernUSG-Zulassung hatte.
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15. Januar 2025
Die Werbung für einen isolierten Online-Theorieunterricht für Fahrschüler ist irreführend, da Theorie- und Praxisausbildung eng verzahnt sein müssen…
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10. Januar 2025
Werbung für osteopathische Behandlungen darf nur auf wissenschaftlich gesicherte Aussagen gestützt werden. Irreführende Aussagen sind unzulässig.
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