Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

Schutz vor unlauteren Geschäftshandlungen und das Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb - das sind die beiden Ziele des Wettbewerbsrechts. Was Unternehmer dabei beachten müssen, regeln maßgeblich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Preisangabenverordnung (PAngV).

Daneben gilt es ferner zahlreiche weitere Bestimmungen zu beachten, die in anderen, spezifischen Gesetzen enthalten sind. Wir helfen Ihnen dabei, sich selbst wettbewerbskonform zu verhalten und dass sich auch Ihre Mitbewerber an die Buchstaben des Wettbewerbsrechts halten.

Wettbewerbsrecht allgemein

  • Abmahnungen
  • Analyse vergleichender Werbung
  • Begleitung in Fällen der Gewinnabschöpfung
  • Beratung bei der Abwerbung von Mitarbeitern/Arbeitnehmern
  • Beratung im Direktmarketing
  • Beratung in Fällen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen
  • einstweilige Verfügungen
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Erstellung von Agenturverträgen (Werbe- und/oder Internetagentur)
  • Firmenberatung (insb. Existenzgründer und Neue Medien)
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Onlineshop-Check (insbesondere Preisangaben und Informationspflichten)
  • Prüfung von Werbemaßnahmen
  • Überprüfung und Durchsetzung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen
  • Verfolgung von Rechtsverstößen

Heilmittelwerberecht

  • Beratung bei der Erstellung von Werbeauftritten für Arztpraxen
  • Erläuterung der Pflichtangaben bei Arzneimittelwerbungen
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Klinikwerbungen
  • Beratung bei der Erstellung von Werbeträgern mit Heilmittelbezug
  • Beratung zur Zulässigkeit einzelner Werbeträger in Heilberufe
17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
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17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
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14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
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14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
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