Kanzlei Dr. Bahr
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Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

Schutz vor unlauteren Geschäftshandlungen und das Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb - das sind die beiden Ziele des Wettbewerbsrechts. Was Unternehmer dabei beachten müssen, regeln maßgeblich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Preisangabenverordnung (PAngV).

Daneben gilt es ferner zahlreiche weitere Bestimmungen zu beachten, die in anderen, spezifischen Gesetzen enthalten sind. Wir helfen Ihnen dabei, sich selbst wettbewerbskonform zu verhalten und dass sich auch Ihre Mitbewerber an die Buchstaben des Wettbewerbsrechts halten.

Wettbewerbsrecht allgemein

  • Abmahnungen
  • Analyse vergleichender Werbung
  • Begleitung in Fällen der Gewinnabschöpfung
  • Beratung bei der Abwerbung von Mitarbeitern/Arbeitnehmern
  • Beratung im Direktmarketing
  • Beratung in Fällen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen
  • einstweilige Verfügungen
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Erstellung von Agenturverträgen (Werbe- und/oder Internetagentur)
  • Firmenberatung (insb. Existenzgründer und Neue Medien)
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Onlineshop-Check (insbesondere Preisangaben und Informationspflichten)
  • Prüfung von Werbemaßnahmen
  • Überprüfung und Durchsetzung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen
  • Verfolgung von Rechtsverstößen

Heilmittelwerberecht

  • Beratung bei der Erstellung von Werbeauftritten für Arztpraxen
  • Erläuterung der Pflichtangaben bei Arzneimittelwerbungen
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Klinikwerbungen
  • Beratung bei der Erstellung von Werbeträgern mit Heilmittelbezug
  • Beratung zur Zulässigkeit einzelner Werbeträger in Heilberufe
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
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15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
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14. Juli 2026
Wer die Pflichtvorgaben der General Product Safety Regulation (GPRS) nicht einhält, handelt wettbewerbswidrig.
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09. Juli 2026
Hinweise wie „Stark nachgefragt" und „Überleg nicht zu lange" sind auf Online-Reiseportalen erlaubt, denn sie drängen Nutzer nicht in unzulässiger…
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