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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: § 16a EnEV-Angabepflicht gilt nicht für Immobilienmakler

Makler müssen bei einer Immobilien-Anzeige die Pflichtangaben nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) nicht berücksichtigen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2014 - Az.: 12 O 167/14).

Der verklagte Immobilienmakler hatte online bei Immobilienscout24 für einen Kunden eine Immobilie angeboten, dabei jedoch nicht die Pflichtangaben nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) angegeben.

Das Gericht wertete dies nicht als Wettbewerbsverstoß, da <link http: www.gesetze-im-internet.de enev_2007 __16a.html _blank external-link-new-window>§ 16a EnEV nicht für Makler gelte, sondern nur für den in der Vorschrift genannten Personenkreis. Die Regelung habe Ausnahmecharakter und sei daher nicht analogiefähig.

Das LG Bielefeld <link http: www.online-und-recht.de urteile makler-muss-in-angebot-nicht-pflichtangaben-nach-energieeinsparungsverordnung-enev-angeben-landgericht-bielefeld-20151006 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.10.2015 - Az.: 12 O 60/15) und das LG Gießen (<link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>Urt. v. 11.09.2015 - Az.: 8 O 7/15) teilen diese Ansicht und lehnen eine Makler-Haftung aus den gleichen Gründen ebenfalls ab. Das LG Tübingen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.10.2015 - Az.: 20 O 60/15) hingegen sieht ihn in der Verantwortlichkeit.

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