Der unerlaubte P2P-Upload eines Films begründet einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 250,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile download-angebot-ueber-filesharing-netzwerk-hat-streitwert-von-15000-eur-35a-c-154-11-amtsgericht-hamburg-20120126.html _blank external-link-new-window>(AG Hamburg, Urt. v. 26.01.2012 - Az.: 35a C 154/11).
Die Klägerin, Inhaberin der entsprechenden Nutzungsrechte an dem Film, ging gegen den Beklagten vor, der das Werk illegal heruntergeladen hatte. Sie klagte auf die Zahlung von Abmahnkosten aus einem Streitwert von 15.000,- EUR (~ 760,- EUR Abmahnkosten) und 250,- EUR Schadensersatz.
Das Hamburger Gericht sprach beides der Klägerin zu.
Der Streitwert sei angemessen und nicht zu beanstanden. Eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,- EUR <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __97a.html _blank external-link-new-window>(§ 97 a Abs.2 UrhG) komme nicht in Betracht, da keine unerhebliche Rechtsverletzung mehr vorliege. Denn der Beklagte habe durch die öffentliche Online-Zugänglichmachung einer unbegrenzten Anzahl an Personen den Film angeboten.
Auch die Höhe des Schadensersatzes sei in Ordnung. Im Wege des richterlichen Ermessens stufte das Gericht den verlangten Betrag als verhältnismäßig ein.
Bereits in der Vergangenheit hatte das AG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.06.2011 - Az.: 36a C 172/10) ähnlich entschieden und pro Musikstück einen Schadensersatz von 150,- EUR festgelegt.
Auch der Umstand, dass bei Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer P2P-Tauschbörse eine Deckelung der Abmahnung auf 100,- EUR nicht mehr in Betracht kommt, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des AG Hamburg (<link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>AG Hamburg, Urt. v. 05.12.2011 - Az.: 36a C 279/11 und <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-deckelung-der-abmahnkosten-auf-100-eur-bei-upload-eines-musikalbums-36-a-c-71-11-amtsgericht-hamburg-20110607.html _blank external-link-new-window>AG Hamburg, Urt. v. 07.06.2011 - Az.: 36a C 71/11).