Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenz-Unternehmens über die Online-Plattform XING ist wettbewerbswidrig (LG Heidelberg, Urt. v. 23.05.2012 . Az.: 1 S 58/11).
Beide Parteien sind Personaldienstleister im IT-Bereich. Die Beklagte kontaktierte über die Internet-Plattform XING Mitarbeiterin der Klägerin und versuchte diese abzuwerben. Dabei verwendete sie Formulierungen wie "Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich da angetan haben?“ und "Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind?“.
Diese Erklärungen stufte das LG Heidelberg als unerlaubte Herabsetzung ein.
Zugleich liege ein unlauteres Abwerben von Mitarbeitern vor. Eine Abwerbung sei zwar grundsätzlich zulässig, nicht aber, wenn unlautere Begleitumstände hinzukommen, wie im vorliegenden Fall herabsetzende Äußerungen über den bisherigen Arbeitgeber, hinzukämen.