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Kategorie: Onlinerecht

LG Arnsberg: Aktualitäts-Klausel in Online-Shop ist wettbewerbswidrig

In einem von uns betreuten Verfahren hat das LG Arnsberg <link http: www.online-und-recht.de urteile agb-klausel-der-autor-uebernimmt-keinerlei-gewaehr-in-online-shop-wettbewerbswidrig-landgericht-arnsberg-20150903 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.09.2015 - Az.: I-8 O 63/15) entschieden, dass die Klausel "Inhalt des Onlineangebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen." in einem Online-Shop wettbewerbswidrig ist.

Der verklagte Online-Shop hatte u.a. auf seinen Webseiten folgenden Hinweis stehen:

"Inhalt des Onlineangebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen."

Das Gericht sah zum einen Rechtsverstoß, weil durch diese Erklärung in unzulässiger Weise von Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen abgewichen werden könne, die der Verkäufer in seinem Online-Shop erwähne. Es werde quasi mit der einen Hand etwas versprochen, was mit der anderen Hand wieder genommen werde.

Zum anderen liege eine weitere Wettbewerbsverletzung vor, weil die Klausel unklar und mehrdeutig sei. Dadurch werde gegen das gesetzliche Transparenzgebot (<link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __307.html _blank external-link-new-window>§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) verstoßen.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das Gericht schließt sich damit inhaltlich der Ansicht des OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile aktualitaets-disclaimer-in-online-shops-ist-wettbewerbswidrig-oberlandesgericht-hamburg-20121210 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.12.2012 - Az.: 5 W 118/12) an.

In dem damals ebenfalls von uns betreuten Verfahren hatten die Hanseaten die Aussage "Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden." in einem Online-Shop als Verstoß gegen das Transparenzgebot eingestuft.

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