Ein Amazon-Händler haftet für die wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion von Amazon <link http: www.online-und-recht.de urteile und-wieder-marketplace-haendler-haftet-fuer-wettbewerbsverstoesse-hier-wettbewerbswidrige-weiterempfehlungsfunktion-die-durch-amazon-begangen-werden-landgericht-arnsberg-20150513 _blank external-link-new-window>(LG Arnsberg, Urt. v. 13.05.2015 - Az.: I-8 O 1/15).
In einem weiteren von uns betreuten Verfahren hat das LG Arnsberg erneut entschieden, dass ein Marketplace-Händler für die von Amazon begangenen Wettbewerbsverstöße haftet.
Gegenstand der Auseinandersetzung waren mehrere Rechtsverletzung, u.a. um die Weiterempfehlungsfunktion und um die Benutzung eines TÜV-Siegels.
Es wurde mit einem nicht vorhandenen TÜV-Siegel geworben. Zwar existierte in der Vergangenheit eines, dieses war jedoch abgelaufen. Ein neues Siegel war zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht vorhanden, erst im Laufe der rechtlichen Auseinandersetzung erfolgte eine Neuaustellung durch den TÜV. Das Gericht macht deutlich, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Urteilsentscheidung ankommt, sondern ob zum Zeitpunkt der Abmahnung das TÜV-Siegel vorhanden war oder nicht. Unerheblich sei auch, ob die Ware, die mit dem falschen TÜV-Siegel beworben wurde, ausgeliefert worden sei. Entscheidend sei alleine, ob hier eine unzutreffende Werbung erfolgt sei.
Auch die Weiterempfehlunsfunktion sei rechtswidrig. Es handle sich um einen Fall der unzumutbaren Belästigung, für den der Händler auch einzustehen habe. Der Verkäufer müsse entsprechend auf Amazon einwirken und auf eine Abänderung der Ausgestaltung drängen. Ändere Amazon trotz dieser Aufforderung nichts, so treffe den Händler eine entsprechende Mitverantwortlichkeit, die im Zweifel dazu führe, dass er von einem Verkauf auf der Online-Plattform Abstand nehmen müsse.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
In der Vergangenheit hatte das LG Arnsberg <link news _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.10.2014 - Az.: I-8 O 121/14) noch eine andere Ansicht vertreten und eine Haftung verneint, war dann aber vom OLG Hamm <link news amazon-haendler-haftet-fuer-wettbewerbswidrige-weiterempfehlungsfunktion-von-amazon.html _blank external-link-new-window>(I-4 U 154/14) aufgehoben worden, das die volle Verantwortlichkeit bejahte. Das LG Arnsberg erklärte bereits in dem Verfahren aus Januar 2015 <link http: www.online-und-recht.de urteile marketplace-haendler-haftet-fuer-wettbewerbswidrige-weiterempfehlungsfunktion-von-amazon-landgericht-arnsberg-20150122 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.01.2015 - Az.: I-8 O 104/14), dass es an dieser älteren Ansicht nicht mehr festhält und nunmehr ebenso die Haftung des Marketplace-Händlers bejaht. Diesen Standpunkt wiederholt es noch einmal im vorliegenden Fall.
Das Gericht schließt sich damit der ganz überwiegenden Ansicht der Rechtsprechung an. Inzwischen haben eine Vielzahl von Gerichten die Haftung des Amazon-Marketplace-Händlers für Rechtsverletzungen von Amazon bejaht:
- OLG Hamm: <link news amazon-haendler-haftet-fuer-wettbewerbswidrige-weiterempfehlungsfunktion-von-amazon.html _blank external-link-new-window>I-4 U 154/14
- OLG Köln: <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>Beschl. v. 23.09.2014 Az.: 6 U 115/14; <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>Urt. v. 28.05.2014 - Az.: 6 U 178/13
- LG Arnsberg: <link http: www.online-und-recht.de urteile marketplace-haendler-haftet-fuer-wettbewerbswidrige-weiterempfehlungsfunktion-von-amazon-landgericht-arnsberg-20150122 _blank external-link-new-window>Urt. v. 22.01.2015 - Az.: I-8 O 104/14, <link http: www.online-und-recht.de urteile amazon-haendler-haftet-auch-fuer-irrefuehrendes-angebot-von-amazon-landgericht-arnsberg-20150305 _blank external-link-new-window>Urt. v. 05.03.2015 - Az.: I-8 I 10/15
- LG Berlin: <link http: www.online-und-recht.de urteile haendler-haftet-fuer-markenverletzungen-von-amazon-als-stoerer-landgericht-berlin-20150210 _blank external-link-new-window>Urt. v. 10.02.2015 - Az.: 15 O 22/14
- LG Bochum: <link http: www.online-und-recht.de urteile noch-einmal-amazon-verkauefer-haftet-fuer-wettbewerbsverletzungen-von-amazon-landgericht-bochum-20141126 _blank external-link-new-window>Urt. v. 26.11.2014 - Az.: I-13 O 129/14
Die Verantwortlichkeit gilt sogar im Ordnungsmittelverfahren:
- OLG Köln: <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>Beschl. v. 10.12.2014 - Az.: 6 W 107/14
- LG Arnsberg: <link http: www.online-und-recht.de urteile amazon-verkaeufer-ist-auch-im-ordnungsmittel-verfahren-fuer-rechtswidrige-amazon-weiterempfehlungsfunktion-haftbar-landgericht-arnsberg-20150218 _blank external-link-new-window>Beschl. v. 18.02.2015 - Az.: I-8 O 99/14