Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Amazon-Marketplace-Händer haftet für Amazon-Wettbewerbsverstöße

Ein Amazon-Marketplace-Händer haftet für von Amazon begangene Wettbewerbsverstöße <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Beschl. v. 23.09.2014 - Az.: 6 U 115/14).

Bei dem Verkaufsangebot des Marketplace-Händlers auf Amazon wurde ein alter UVP-Preis genannt. Der Beklagte meinte, sie würde dafür nicht haften, da die Angabe von Amazon selbst stammen würde und eingestellt sei.

Das OLG Köln hat hierzu in einem aktuellen Hinweisbeschluss deutlich gemacht, dass es dieser Argumentation nicht folgt, sondern eine eigene Verantwortlichkeit des Händlers sieht. Denn es handle sich - nach außen hin - um ein eigenes Angebot der Beklagten. Die Beklagte könne sich daher auf keine Haftungs-Privilegierung für fremde Inhalte berufen.

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen