Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Amazon-Suchergebnisse, die neben den gesuchten Markenprodukten auch Mitbewerber-Produkte anzeigen, sind Markenverletzung

Amazon-Suchergebnisse, die neben den gesuchten Markenprodukten auch Mitbewerber-Produkte anzeigen, sind eine Markenverletzung <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-suchergebnisse-die-neben-den-gesuchten-markenprodukten-auch-mitbewerber-anzeigen-sind-eine-markenverletzung-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160211 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.02.2016 - Az.: 6 U 6/15).

Der Inhaber de geschützten Kennzeichens "FATBOY" ging gegen Amazon vor.

Bei Eingabe des Begriffs "FATBOY" in der Amazon-Suche erschienen neben den FATBOY-Produkten auch Waren anderer Hersteller.

Dies stufte das OLG Frankfurt als klare Markenverletzung ein.

Der suchende User gehe davon aus, dass es sich bei sämtlichen angezeigten Produkten um Waren der Klägerin handle.

Dazu zieht das Gericht einen Vergleich aus der Offline-Welt heran: Wer den Verkäufer in einem Kaufhaus nach Produkten einer Marke frage, der erwarte, dass ihm der Verkäufer auch diese Markenprodukte und nicht deren Konkurrenzprodukte zeige.

Die Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion liege darin, dass dem Interessenten auf die konkrete Frage nach dem Markenprodukt ungefragt die Wettbewerbsprodukte präsentiert würden.

Der Verkehr sei auch nicht daran gewöhnt, dass automatisch die Produkte der Mitbewerber angezeigt würden.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Frage, ob "fehlerhafte" Amazon-Suchergebnisse eine Markenverletzung darstellen, ist derzeit Gegenstand zahlreicher, widersprüchlicher Gerichtsentscheidungen.

Das LG Berlin <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-verletzt-keine-fremden-marken-wenn-suchergebnis-auch-mitbewerber-produkte-anzeigt-landgericht-berlin-20150602 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.06.2015 - Az.: 91 O 47/15) verneint dies, das OLG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.11.2015 - Az.: 6 U 40/15), OLG München <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.10.2015 - Az.: 29 W 1861/15) und das LG München I <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-suchergebnisse-die-neben-den-gesuchten-markenprodukten-auch-mitbewerber-anzeigen-sind-eine-markenverletzung-landgericht-muenchen_i-20150818 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.08.2015 - Az.: 33 O 22637/14) hingegen bejaht die Frage und nimmt einen Rechtsverstoß an.

Siehe dazu auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze amazon-marketing-services-rechtliche-probleme _blank external-link-new-window>"Rechtliche Probleme beim Amazon Marketing Services".

29. November 2023
Ein Link zur eigenen Internet-Präsenz im Footer einer E-Mail führt nicht automatisch zu einer rechtswidrigen elektronischen Spam-Nachricht.
ganzen Text lesen
24. November 2023
Einseitige Preisanpassungsklauseln in den Verbraucher-AGB von Netflix und Spotify sind rechtswidrig. Eine solche AGB-Klausel ist nicht erforderlich,…
ganzen Text lesen
24. November 2023
Ein Weinerzeuger kann seinen eigenen Betrieb auf Weinetiketten angeben, selbst wenn die Kelterung woanders stattfindet, solange er die angemietete…
ganzen Text lesen
23. November 2023
Der Kündigungsbutton auf Webseiten erfüllt nur dann die gesetzlichen Anforderungen, wenn er unmittelbar und leicht zugänglich ist. Ist der Button in…
ganzen Text lesen