Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Ansprüche aus Online-Fotoklau nur bei Nachweis der ausschließlichen Nutzungsrechte

Wer Ansprüche wegen der Verletzung von Fotos im Online-Bereich geltend macht, muss nachweisen, dass er Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hat <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 15.05.2014 - Az.: 14 O 287/13).

Der Kläger verlangte, die weitere Veröffentlichung von bestimmten Model-Fotos zu unterlassen und begehrte zudem Schadensersatz. Die Beklagte bestritt diese Vorwürfe.

Das LG Köln wies die Klage ab.

Der Fotograf, der die Fotos erstellt hatte, konnte sich nicht mehr genau daran erinnern, in welchem Umfang er die Rechte an den Bildern der Klägerin eingeräumt hatte. Der Sachverhalt war nicht mehr eindeutig aufzuklären.

Da den Kläger die Beweislast für die Berechtigung treffe, die Ansprüche aus der  Urheberrechtsverletzung geltend zu machen, sei er beweisfällig geblieben. Die Klage sei daher unbegründet und somit abzuweisen.

Rechts-News durch­suchen

02. Januar 2026
Fotograf und Ideengeber einer Werbeagentur sind Miturheber eines Fotos, wenn beide kreative Beiträge leisten.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
23. Dezember 2025
Wer fremde YouTube-Videos ohne sofort erkennbare Quellenangabe als Reaction nutzt, verletzt das Urheberrecht.
ganzen Text lesen
15. Dezember 2025
Ein Repost auf Instagram ohne Zustimmung des Rechteinhabers verletzt das Urheberrecht, da er als eigener, neuer Upload gilt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen