Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Brandenburg: Arbeitgeber hat gegen Ex-Mitarbeiter keinen Anspruch auf Übertragung des Facebook-Accounts

Ein Arbeitgeber hat gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter grundsätzlich keinen Anspruch auf Übertragung des Facebook-Accounts (AG Brandenburg, Urt. v. 31.01.2018 – 31 C 212/17).

Der Beklagte war längere Zeit bei dem Kläger angestellt. Während dieser Zeit registrierte er auch einen Facebook-Account. Unter dem Punkt "Info" verlinkte er dabei auf die Webseite des Klägers.

Als das Arbeitsverhältnis endete, verlangte der Arbeitgeber die Zugangsdaten zur Facebook-Seite heraus, weil er der Ansicht war, dass die Webseite im Rahmen der angestellten Tätigkeit des Beklagten erfolgt sei. Der Beklagte bestritt dies.

Das AG Brandenburg lehnte den Anspruch des Arbeitgebers ab.

Da es im vorliegenden Fall an einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien fehle, müsse anhand der objektiven Gestaltung und der Inhalte der Facebook-Seite bestimmt werden, wem diese gehöre.

Die Sachlage sei nicht eindeutig, viele Umstände sprächen aber (auch) für eine private Nutzung.

So habe der Beklagte den Account nicht mit einer dienstlichen E-Mail-Adresse angelegt und genutzt, sondern mit einer privaten. Auch seien die Inhalte teilweise privater Natur, da der Beklagte persönliche Fotos veröffentlicht habe.

Rechts-News durch­suchen

12. November 2025
Trotz unwirksamen Coaching-Vertrags wegen fehlender FernUSG-Zulassung erhält die Teilnehmerin kein Geld zurück, da sie die Leistung vollständig…
ganzen Text lesen
11. November 2025
Instagram-Storys mit Vorher-Nachher-Bildern zu Schönheits-OPs ohne medizinischen Grund dürfen nicht zur Werbung genutzt werden.
ganzen Text lesen
06. November 2025
Der BGH hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die sich auf die Konsequenzen beziehen, wenn bei einem Online-Vertrag das…
ganzen Text lesen
05. November 2025
"Likör ohne Ei" darf als vegane Alternative zu Eierlikör beworben werden, solange keine irreführenden Bezeichnungen wie "veganer Eierlikör" verwendet…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen