Das Kammergericht hat mit Entscheidung vom 17. Oktober 2014 in Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 11. April 2014 den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung betreffend den Einsatz einer Smartphone-App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer zur Vermittlung von Fahraufträgen zurückgewiesen.
Zum Einen habe der Antragsteller die Einstweilige Verfügung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vollzogen. Zum Weiteren sei das für den vorläufigen Rechtsschutz erforderliche Eilbedürfnis entfallen, da der Antragsteller durch sein Verhalten nach Erlass des landgerichtlichen Urteils die Vermutung der Dringlichkeit widerlegt habe.
Kammergericht, Urteil vom 17. Oktober 2014 - 5 U 63/14 -
Quelle: Pressemitteilung des KG Berlin v. 06.11.2014