Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hagen: Ausfall der mobilen Internetnutzung bei Smartphone begründet keine Entschädigung

Ist bei einem Smartphone die Nutzung des mobilen Internets nicht möglich, rechtfertigt dies keinen Anspruch auf Nutzungsausfall <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-nutzungsausfallentschaedigung-fuer-defektes-smartphone-landgericht-hagen-20170209 _blank external-link-new-window>(LG Hagen, Urt. v. 09.02.2017 - Az.: 7 S 70/16).

Die Klägerin hatte bei dem Beklagten ein neues Smartphone erworben und zudem einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der sie gegen Zahlung einer monatlichen Pauschalgebühr zur unbegrenzten Telefonie, zum unbegrenzten Austausch von SMS-Nachrichten und zur Nutzung des mobilen Internets berechtigte.

In der Folgezeit kam es zu einem Defekt an dem Smartphone, so dass die Klägerin das Gerät nicht mehr nutzen konnte. Bei ihrem Ersatz-Smartphone war die Nutzung des mobilen Internets nicht möglich. Sie konnte nur noch über ihren Festnetzanschluss zu Hause surfen. Die Klägerin verlangte daraufhin Entschädigung für diesen Nutzungsausfall.

Das LG Hagen wies die Klage ab.

Es handle sich um keinen ersatzfähigen Schaden. Die Klägerin sei nicht gänzlich vom Internet ausgeschlossen, sondern nur von der mobilen Nutzung des World Wide Web.

Relevant sei, ob die Verwendung eines Smartphones einen elementaren Bestandteil der Lebensführung darstelle, denn nur dann komme eine Entschädigung in Betracht. Zwar habe ein großer Teil der Bevölkerung die Nutzung des mobilen Internets zum Standard seiner Lebenshaltung gemacht. Maßgeblich sei jedoch, ob durch die Nicht-Nutzung eine signifikante Einschränkung in der eigenen Lebensführung geschehe.

Diese Frage lehnte das Gericht ab. Die Klägerin habe andere Möglichkeiten (insb. den Festnetz-Anschluss) gehabt, sich zu informieren und ihre Angelegenheit zu regeln. Es bestünde daher kein Anspruch auf Nutzungsausfall.

Rechts-News durch­suchen

11. Oktober 2024
Anbieter dürfen auf Instagram nicht mit Vorher-Nachher-Bildern für kosmetische Eingriffe wie Hyaluron-Spritzen werben, da dies gesetzlich verboten…
ganzen Text lesen
11. Oktober 2024
Handgel mit desinfizierender Wirkung muss eine Biozid-Zulassung haben und darf nicht als Kosmetikprodukt vertrieben werden.
ganzen Text lesen
09. Oktober 2024
Ein Unternehmen, das einen Klempner- oder Heizungsnotdienste anbietet, muss in der Handwerksrolle eingetragen sein, um online werben zu dürfen.
ganzen Text lesen
08. Oktober 2024
Ein Lebensmittel aus einem Drittland darf das EU-Bio-Logo nur tragen, wenn es allen Vorgaben des Unionsrechts entspricht, nicht aber bei lediglich…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen