Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Datenschutzrecht

KG Berlin: Auskunftei darf Restschuldbefreiung 3 Jahre lang speichern

Das KG Berlin (Urt. v. 07.02.2013 - Az.: 10 U 118/12) hat entschieden, dass eine Auskunftei die Informationen über eine Restschuldbefreiung mindestens 3 Jahre lang speichern darf.

Der Kläger verlangte von der verklagten Auskunftei die Löschung der Daten über seine Restschuldbefreiung. Nach den insolvenzrechtlichen Regelungen bestünde, so seine Behauptung, nur eine Veröffentlichungsfrist von 6 Monaten. Danach sei eine weitere Speicherung unberechtigt, so dass eine Löschung zu erfolgen habe.

Das Gericht wies die Klage ab und sprach der Auskunftei das Recht zu, die Daten mindestens 3 Jahre lang zu speichern und zum Abruf für Dritte bereit zu halten.

Im Rahmen einer Interessensabwägung bestehe ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit an diesen Daten. Denn sie würden Informationen über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Klägers, der am Wirtschaftsleben teilnehme, bereithalten. Etwaige Vertrags- und Geschäftspartner hätten ein sachliches Interesse an diesen Daten.

Rechts-News durch­suchen

12. Mai 2026
Eine Auskunftei darf frühere Anschriften für das Bonitätsscoring speichern und nutzen.
ganzen Text lesen
08. Mai 2026
Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Sommerbädern waren 2023 wegen der angespannten Sicherheitslage rechtmäßig.
ganzen Text lesen
06. Mai 2026
Ein Bürger kann von der Datenschutzbehörde kein bestimmtes Einschreiten gegen die Kamera eines Nachbarn verlangen, wenn kein DSGVO-Verstoß vorliegt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen