Vor dem LG Nürnberg-Fürth klagte der Personaldienstleister Tintschl gegen das Online-Netzwerk Xing. Xing hatte - ungefragt - aus einzelnen Xing-Personenprofilen von Tintschl-Mitarbeitern ein Unternehmensprofil für die Firma erstellt, wie die <link http: www.nordbayern.de nuernberger-nachrichten wirtschaft erlanger-richter-verwiesen-xing-in-die-schranken-1.1229209 _blank external-link-new-window>Nürnberger Nachrichten berichten.
Das betroffene Unternehmen lehnte dies ab, weil durch die automatische Erstellung auch unzutreffende oder unpassende Informationen über die Firma zum Abruf bereit gehalten worden waren. Dadurch würde das Unternehmen in der Öffentlichkeit diskreditiert.
Das Unternehmen forderte die Löschung des Xing-Unternehmensprofils, jedoch reagierte die Hamburger Online-Firma nicht darauf.
Die Parteien trafen sich nun vor dem LG Nürnberg-Fürth. Und schlossen einen Vergleich: Xing zahlt 2.500,- EUR und darf ohne weitere Einwilligung nichts mehr über das Unternehmen veröffentlichen. Im Fall des Verstoßes werden 6.000,- EUR Vertragsstrafe fällig.