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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a.M.: Automatisierte Verlängerungen von Vertragslaufzeiten im Unternehmerbereich wirksam

Eine Klausel, nach der sich ein Vertrag stillschweigend um bis zu fünf Jahre verlängert, kann im B2B-Bereich rechtlich zulässig sein <link http: www.online-und-recht.de urteile stillschweigende-vertragsverlaengerungen-bis-zu-fuenf-jahren-bei-vertraegen-im-b2b-bereich-rechtmaessig-6-u-267-10-oberlandesgericht-frankfurt-20111006.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.10.2011 - Az.: 6 U 267/10).

Klägerin und Beklagte waren jeweils Nachrichtenagenturen. Die Beklagte bot vertraglich anderen Unternehmen an, von ihr recherchierte Nachrichten gegen Entgelt zu übernehmen und bei sich zu veröffentlichen. Der Vertrag verlängerte sich im Falle der Nichtkündigung automatisch um die ursprüngliche Laufzeit. Die Kontrakte hatten wahlweise eine Laufzeit von einem, drei und fünf Jahren.

Das OLG Frankfurt a.M. sah die Klauseln als zulässig an.

Die beanstandeten Passagen seien wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen. 

Ob eine automatische Vertragsverlängerung von bis zu fünf Jahren rechtlich einwandfrei sei, sei in jedem konkreten Einzelfall zu überprüfen. Dabei müssten die jeweils betroffenen Rechte gegeneinander abgewogen werden.

Auch wenn die wirtschaftliche Freiheit der Vertragspartner durch die langjährige Verlängerung erheblich beeinträchtigt werde, sei  im vorliegenden Fall diese Einschränkung sachlich gerechtfertigt.

Für die Beklagte bestünde nämlich ein berechtigtes Interesse an einer möglichst langen Vertragslaufzeit. Dieses Interesse basiere vor allem auf den Eigenheiten des Geschäfts mit Nachrichten. Insbesondere die Aufrechterhaltung einer kostenintensiven Infrastruktur spreche für eine möglichst langfristige Kundenbindung.

Daher sah das Gericht in der betroffenen Klausel der stillschweigenden Vertragsverlängerung keine Regelung, die den Gewohnheiten und Gebräuchen des Handelsverkehrs zuwiderlaufe. Dies gelte sowohl für die dreijährige als auch für die Verlängerung um fünf Jahre. 

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