Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Bei Online-Fotoklau nur in bestimmten Fällen MFM-Tabelle anwendbar

Im Falle der unberechtigten Online-Übernahme eines Fotos ist die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MFM-Tabelle) nur dann anwendbar, wenn der Rechteinhaber über eine entsprechende Lizenzierungspraxis verfügt. Gibt es keinerlei Anhaltspunkt für die Höhe, so kann ein Gericht den Schadensersatz in freiem Ermessen auf 100,- EUR schätzen <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnung-pixel-law-eingeschraenkte-anwendbarkeit-von-mfm-tabelle-bei-online-foto-klau-landgericht-berlin-20150730 _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 30.07.2015 - Az.: 16 O 410/14).

Es ging um einen Fall des Online-Foto-Klaus. Der Urheber machte neben dem Unterlassungsanspruch den Ersatz der Abmahnkosten und Schadensersatz geltend. Dabei berief sich er sich hinsichtlich des Schadensersatzes auf die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM).

Das LG Berlin teilte die Anwendbarkeit der MFM-Tabelle nicht. Diese greife nur dann, wenn der Rechteinhaber über eine entsprechende Lizenzierungspraxis verfüge. Da dies hier nicht der Fall sei, könne sich der Kläger nicht auf die MFM-Vorgaben berufen.

Das Gericht schätzte den Schadensersatz in freiem Ermessen auf 100,- EUR und schlug noch einmal einen Aufschlag von 100% auf, weil der klägerische Name nicht genannt worden sei.

Darüber hinaus bejahten die Robenträger den Unterlassungsanspruch und die Erstattung der Abmahnkosten iHv. 507,50 EUR.

Rechts-News durch­suchen

07. Mai 2026
Eine Film-Produktionsfirma darf das Geschlecht einer Filmrolle ändern, ohne dass es die Rechte des Drehbuchautors verletzt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
01. Mai 2026
Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen