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Kategorie: Onlinerecht

BFH: Bei Videokonferenz vor Gericht müssen alle Richter sichtbar sein, nicht nur Vorsitzender

Wird vor Gericht per Videokonferenz verhandelt, müssen sämtlicher Richter für die Parteien sichtbar sein. Es reicht nicht aus, wenn nur der Vorsitzende erkennbar ist (BFH, Beschl. v. 30.06.2023 - Az.: V B 13/22).

Der amtliche Leitsatz lautet:

"Bei einer sogenannten "Videokonferenz" muss für die Beteiligten während der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung nach § 91a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung ‑‑ähnlich wie bei einer körperlichen Anwesenheit im Verhandlungssaal‑‑ feststellbar sein, ob die beteiligten Richter in der Lage sind, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen.

Dies erfordert, dass alle zur Entscheidung berufenen Richter während der "Videokonferenz" für die lediglich "zugeschalteten" Beteiligten sichtbar sind. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn für den überwiegenden Zeitraum der mündlichen Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats im Bild zu sehen ist."

 

 

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