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Kategorie: Onlinerecht

Berliner Datenschutzbeauftragte: 50 Webseiten-Betreiber wg. rechtwidrigem Tracking angeschrieben und ermahnt

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk  hat in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, dass sie exemplarisch rund 50 Berliner Unternehmer angeschrieben hat, weil diese rechtswidrige Tracking-Technologien eingesetzt hätten.

Die Behörde fordert die Firmen auf, ihre Internet-Seiten zu überarbeiten und das Tracking in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu bringen. Andernfalls wurde ein förmliches Prüfverfahren und ein Bußgeld angekündigt.

"Für ihre Aktion hat die Aufsichtsbehörde die Gestaltungsmerkmale und konkreten Datenströme auf den ausgewählten Webseiten dokumentiert und die Betreibenden mit den konkreten datenschutzrechtlichen Defiziten konfrontiert.

In ihren Schreiben setzt sie die dokumentierten Sachverhalte in Relation zu den rechtlichen Bestimmungen und weist auf besonders kritische Punkte im Einzelfall hin. Neben den oben genannten Mängeln stellt es auch ein anhaltendes und großes Problem dar, in welchem Ausmaß Tracking auf andere Rechtsgrundlagen als auf eine Einwilligung gestützt wird, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllt sind.

Die Hinweisschreiben wurden an Unternehmen gesendet, deren Cookie-Banner als besonders mangelhaft aufgefallen sind, die vergleichsweise viele Nutzer*innen haben oder die möglicherweise besonders sensitive Daten verarbeiten. Betroffen sind Unternehmen aus diversen Branchen, insbesondere Online-Handel, Immobilien, Finanzen, Soziale Netzwerke, Recht-Dienstleistungen, Software, Gesundheit, Bildung und Vergleichsportale."

Die betroffenen Webseiten-Betreiber haben nun Zeit, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Dann erfolgt eine zweite Prüfung:

"Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, die Datenverarbeitung unverzüglich in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu bringen.

In jedem Fall erfolgt eine zweite Dokumentation der Webseiten, die je nachdem, ob vergangene und/oder andauernde Verstöße festgestellt werden, weitere Maßnahmen der Behörde nach sich ziehen kann."

In den Schreiben wird auch angekündigt, dass ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet wird, wenn die Defizite nicht beseitigt würden:

"Andernfalls wird die Aufsichtsbehörde förmliche Prüfverfahren einleiten, die zu einer Anordnung oder einem Bußgeld führen können."

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