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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Bestell-Button bei Amazon Prime ist wettbewerbswidrig

Die Ausgestaltung des Bestell-Buttons bei Amazon Prime entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen und ist somit wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 03.02.2016 - Az.: 6 U 39/15).

Es ging um die rechtliche Bewertung des Bestell-Buttons beim Internet-Riesen Amazon.

Der Bestellvorgang für die Premium-Mitgliedschaft Prime im Frühjahr 2014 gliederte sich in verschiedene Schritte. Zunächst konnte der Kunde eines der Angebote per Mausklick auswählen. Setzte er zusätzlich in einem entsprechenden Kästchen einen Haken, wurden die Angebote Prime oder Prime Instant Video um den DVD-Verleih ergänzt. Nach Angaben zur Zahlungsweise und zur Adresse gelangte der Kunde schließlich zu dem mit "Angaben bestätigen" überschhebenen letzten Schritt.

Dort war zunächst neben Informationen über u.a. den Preis der jeweils gewählten Leistung/en und einen Gratiszeitraum von 30 Tagen eine Schaltfläche mit der Aufschrift "Jetzt anmelden" vorgesehen. Nach erfolgloser Abmahnung durch die Klägerin im März 2014 änderte Amazon die Aufschrift der Schaltfläche in "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig"

Nach <link https: www.gesetze-im-internet.de bgb __312j.html _blank external-link-new-window>§ 312j Abs. 3 BGB muss ein Bestell-Button die Worte "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer anderweitigen, entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sein.

Diesen Anforderungen genüge die Ausgestaltung bei Amazon nicht, so die Kölner Richter.

Die Beschriftung "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" weise den Verbraucher keinesfalls ebenso deutlich wie "zahlungspflichtig bestellen" darauf hin, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber Amazon verbunden sei.

Die gewählte Formulierung sei darüber hinaus sogar irreführend, so die Ansicht des OLG Köln. Denn es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaube, lediglich eine kostenfreie Probezeit zu buchen, und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei. Der Gesamtkontext der Webseite mit den Überschriften "Jetzt 30 Tage testen" und "Bitte überprüfen und bestätigen Sie ihre Angaben, um die Probezeit zu starten" verstärke diese Gefahr.

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