Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Bezeichnung "Bauernhofolympiade" ist kein Verstoß gegen das OlympSchG

Die Bezeichnung "Bauernhofolympiade" für XY ist kein Verstoß gegen das OlympSchG <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 07.12.2017 - Az.: 29 U 2233/17).

Die Beklagte betrieb eine Event-Agentur und organisierte insbesondere Firmenveranstaltungen zur Mitarbeitermotivation. Unter dem Begriff "Bauernhofolympiade" veranstaltete sie auf einem Bauernhof mit den dort typischerweise vorhandenen Materialien und Gerätschaften (z. B. Heuballen, Hufeisen, Schubkarren etc.) sportliche Wettkämpfe als Teil der Gesamtveranstaltung.

Die Klägerin, die Dachorganisation des deutschen Sports und Rechtsnachfolger des Nationalen Olypmischen Komitees, sah darin einen Verstoß gegen das OlympSchG.

Diese Auffassung teilte das OLG München nicht.

Erforderlich für einen Rechtsverstoß sei, dass die Aktivitäten der Beklagten in Verbindung gebracht werden mit den Olympischen Spielen. Für eine solche Annahme lägen im vorliegenden Fall keinerlei Umstände vor.

Das Wort Olympia gehöre vielmehr zum allgemeinen Sprachgebrauch. Der normal informierte Verbraucher unterscheide zudem zwischen der Werbung eines Sponsors und der sonstigen Bezugnahme auf die Olympischen Spiele. Der Verbraucher wisse, dass offizielle Ausstatter, Lieferanten, Sponsoren oder Werbepartner diesen Umstand deutlich herausstellen würden.

Die Bezeichnung "Bauernhofolympiade" rufe zwar Assoziationen an die Olympischen Spiele hervor, gehe aber nicht darüber hinaus im Sinne eines Implizierens eines wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhangs.

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen