Die Werbung von Check24 mit der "Nirgendwo Günstiger Garantie" ist irreführend, wenn der User nicht in ausreichender Weise darüber informiert wird, dass sich die Garantie lediglich auf die angezeigten Tarife beschränkt (LG Köln, Urt. v. 18.09.2018 - Az.: 31 O 376/1).
Das bekannte Vergleichsportal Check24 warb für seine Leistungen mit der "Nirgendwo Günstiger Garantie". Sowohl in TV-Spots als auch der Webseite bei den KFZ-Versicherungsvergleichen hieß es:
"Nirgendwo Günstiger Garantie"
und
"Dank der Nirgendwo Günstiger Garantie immer die günstigsten Autoversicherungstarife“.
Auf der Online-Seite befand sich hinter dem Wort "Garantie" sich ein kleines Symbol. Mittels Mouse-Over-Effekts erfolgte folgende Einblendung:
„(...) liefert Ihnen die besten Preise: Wir garantieren Ihnen, dass die ausgewiesenen Tarife der einzelnen Versicherer nirgendwo günstiger zu erhalten sind - auch nicht direkt beim Versicherer oder anderen Vergleichsportalen. (…)“
Das LG Köln stufte dies als irreführend ein.
Der Verbraucher erwarte bei der Aussage "Nirgendwo Günstiger Garantie", dass sämtliche am Markt erhältlichen Tarife verglichen würden und nicht nur die von Check24 genannten. Die Einschränkung, die Check24 hier vornehme, erwarte der User gerade nicht. Er gehe vielmehr davon aus, dass er das günstigste Angebot insgesamt erhalte und nicht nur das günstigste der ausgewählten Tarife.
Somit werde der Kunde in die Irre geführt.
Daran ändere auch die Erläuterung mittels des Mouse-Over-Effekts nicht. Zum einen, weil im TV-Spot jeder klarstellende Hinweis fehle. Zum anderen, weil das Symbol nach dem Wort "Garantie" auf der Webseite so klein gehalten sei, dass es mit dem bloßen Auge kaum erkennbar sei.