Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Creative Commons-Lizenz "nicht kommerziell" bedeutet rein private Foto-Nutzung

Die Einräumung einer "nicht kommerziellen" Nutzung auf Basis der Creative Commons (CC) erlaubt nur eine rein private Nutzung (LG Köln, Urt. v. 05.03.2014 - Az.: 28 O 232/13).

Beklagte war das Deutschlandradio, das für einen Beitrag auf seiner Webseite ein Bild des Klägers verwendet hatte, das dieser unter eine nicht-kommerzielle CC-Lizenz ("Creative Commons Legal Code AttributiionNonCommercial 2.0") gestellt hatte. Die Beklagte bot den betreffenden Artikel unentgeltlich für jedermann zum Lesen an. Es war keine Werbung geschaltet und es lag auch kein Sponsoring vor. Deutschlandradio berief sich daher auf die CC-Lizenz.

Dies ließ das LG Köln nicht ausreichen.

Als nicht kommerzielle Nutzung sei nur die private Verwendung zu verstehen. Im Zweifel übertrage der Urheber nur solche Rechte, die zwingend erforderlich seien. Alles andere bleibe beim Rechteinhaber.

Hier sei davon auszugehen, dass ausschließlich die private Nutzung erlaubt sein sollte. Die Beklagte verwendete das Bild aber für ihre öffentlich-rechtliche Tätigkeit und somit außerhalb des eingeräumten Schutzbereiches.

Es liege daher eine Urheberrechtsverletzung vor.

Rechts-News durch­suchen

27. August 2024
EineEinwilligung zur Veröffentlichung von YouTube-Videos ist nur in Ausnahmefällen widerrufbar.
ganzen Text lesen
22. August 2024
Es besteht kein Anspruch auf urheberrechtliche Nachvergütung für die Karl-May-Filme, da die Rechtsprechung zu "Das Boot" nicht übertragbar ist.
ganzen Text lesen
21. August 2024
Die Leistungen von Synchronsprechern, Synchronregisseuren und Dialogbuchautoren sind urheberrechtlich geschützt, da sie kreative Gestaltungsspielräume…
ganzen Text lesen
20. August 2024
Schuldner eines Auskunftsanspruchs müssen die Auskunft in elektronisch verwertbarer Form, wie z.B. Excel, bereitstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen