Wie die Datenschutzbeauftragte von Niedersachsen in einer Pressemitteilung erklärt, hat sie gegen den bekannten Anbieter notebooksbilliger.de ein DSGVO-Bußgeld iHv. 10,4 Mio. EUR verhängt.
Grund für die Beanstandung sei, so die Behörde, die unerlaubte Videoüberwachung von Mitarbeitern gewesen. Es reiche nicht aus, einen Generalverdacht zu haben, sondern es müssten konkrete Gefahren vorliegen oder sich bereits Straftaten ereignet haben:
"Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun“, sagt die LfD Niedersachsen, Barbara Thiel, „Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen“. Auch die immer wieder vorgebrachte, angeblich abschreckende Wirkung der Videoüberwachung rechtfertige keinen dauerhaften und anlasslosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten.
„Wenn das so wäre, könnten Unternehmen die Überwachung grenzenlos ausdehnen. Die Beschäftigten müssen aber ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht stellt“, so Thiel. „Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann. Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass die Betroffenen den Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweisen kritisiert oder sanktioniert zu werden.“
Das betroffene Unternehmen notebooksbilliger.de wehrt sich gegen die verhängten Bußgeldbescheid vor Gericht und hat entsprechend Rechtsmittel eingelegt. Es hat eine eigene FAQ-Rubrik auf seiner Webseite zu dem Vorgang eingerichtet.
Aus seiner Sicht sei die Videoüberwachung gerechtfertigt. In der FAQ heißt es dazu:
"Die Überwachung von Warenflüssen mittels Kameras gehört bei Versand- und Logistikunternehmen seit Jahrzehnten zum Standard.
Auch NBB nutzt Kameras insbesondere an den Logistikstandorten des Unternehmens zur Warenverfolgung und um Eigentum des Unternehmens sowie der Kunden zu schützen. Bei verschwundener oder beschädigter Ware können dann die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht werden. So können Straftaten nachvollzogen und Streitfälle mit Lieferanten und Kunden gelöst werden. Zu keinem Zeitpunkt waren Kundendaten betroffen oder wurde das Verhalten der Mitarbeiter überwacht."
Ebenso beanstandet das Unternehmen die Höhe des Bußgeldes als unverhältnismäßig. Darüber hinaus habe die Behörde auch keine tatsächlichen Ermittlungen vor Ort angestellt:
"Neben der Höhe des Bußgeldes und der Schwere des vermeintlichen Verstoßes wehrt sich NBB auch vehement gegen die von der Datenschutzbeauftragten geäußerte Unterstellung, der Onlinehändler habe systematisch Leistungen und Verhalten seiner Mitarbeiter überwacht. Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen. Das von der Datenschutzbeauftragten suggerierte Klima der Furcht ist eine haltlose Unterstellung und gefährdet unseren Ruf.
Außerdem hat trotz mehrmaliger Einladung durch NBB kein Mitarbeiter der Behörde in den Lagern oder Versandzentren des Unternehmens mit Mitarbeitern gesprochen. Es wurde sich also weder ein Bild von den Kameras gemacht noch über Arbeitsprozesse und die Unternehmenskultur informiert. Somit hat sich die Behörde nicht wie gesetzlich vorgeschrieben darum bemüht, entlastende Hinweise zu ermitteln, die zu einer anderen Beurteilung der Situation geführt hätten."