Eines hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) mit seiner aktuellen Facebook-Kampagne erreicht: Die Aufsichtsbehörde ist nun bundesweit bekannt. Ob sie auch bundesweit geliebt wird, ist eine ganz andere Frage.
Seit mehreren Tagen wird emsig gerätselt, was genau hinter dem aktuellen Verstoß des ULD stecken mag.
An dem Tag, an dem das ULD auch seine Pressemitteilung lancierte, fand - natürlich rein zufällig - auch ein Kieler BarCamp statt. Und - natürlich wiederum rein zufällig - stand eben auf dieser Veranstaltung ein Mitarbeiter des ULD, nämlich Dr. Moritz Karg, für Nachfragen zur Verfügung. Karg wird auf dem hauseigenen <link https: www.datenschutzzentrum.de facebook facebook-ap-20110819.pdf _blank external-link-new-window>ULD-Arbeitspapier (PDF) als juristischer Ansprechpartner genannt.
Karg hat auf dem BarCamp sowohl ein <link http: www.youtube.com _blank external-link-new-window>Video-Interview als auch ein Audio-Interview <link http: www.jurafunk.de assets podcasts jurafunk20110819.mp3 _blank external-link-new-window>(MP3 via Jurafunk) gegeben. Offen gibt der Mitarbeiter die tatsächliche Absicht hinter den aktuellen Aktivitäten an: Man versucht auf diese Weise an Facebook heranzukommen. Da der direkte Zugriff aus faktischen Gründen verwehrt ist, hat sich das ULD ganz offensichtlich entschlossen, durch Druck auf die Webseiten-Betreiber mittelbar Druck auf den amerikanischen Social Media-Konzern auszuüben.
Inzwischen hat sich auch herausgestellt, Unklar war ist, ob das ULD landesrechtlich für Verstöße gegen das TMG überhaupt noch nicht einmal zuständig ist sondern vielmehr die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) <link http: www.ma-hsh.de cms upload downloads rechtsvorschriften _blank external-link-new-window>(§ 38 Abs.6 Medienstaatsvertrag HSH).
Inzwischen hat das ULD zur Frage der Zuständigkeit <link https: www.datenschutzzentrum.de facebook _blank external-link-new-window>eine Erklärung abgegeben.
Was soll man da noch großartig sagen...?
Nachtrag 23.08.2011:
Henry Krasemann vom ULD hat sich bei uns angemeldet und erklärt, dass das ULD - entgegen der vorhergehenden Darstellung - gleichwohl zuständig ist. Er beruft sich dabei auf § 59 Abs. 1 RStV. Er hat für den heutigen Tag auch eine schriftliche Stellungnahme auf der Webseite des ULD angekündigt.
Inzwischen hat das ULD zur Frage der Zuständigkeit <link https: www.datenschutzzentrum.de facebook _blank external-link-new-window>eine Erklärung abgegeben.