Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Duisburg: Handy-Aufnahmen des Nachbarn sind rechtswidrig

Filmt ein Bewohner eines Grundstückes seinen Nachbarn mittels einer Handy-Kamera, verletzt dies den Nachbarn in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (LG Duisburg, Urt. v. 17.10.2016 - Az.. 3 O 381/15).

Die Parteien waren Grundstücks-Nachbarn und bereits seit längerem zerstritten.

Als der Beklagte auf seinem Grundstück grillte, störte sich der Kläger hierdurch gestört. Er kletterte daraufhin von seinem Balkon auf das Dach, der unter dem Balkon liegenden
Garage. Auf diesem Vordach stehend, wedelte der Kläger mit seinem T-Shirt, welches er zuvor ausgezogen hatte, Rauch davon. Anschließend kletterte er zurück auf seinen Balkon.

Der Beklagte machte von diesen Ereignissen zwei Videos mittels seines Handys. Der Kläger erwiderte daraufhin: "Machen Sie ruhig Fotos, ich habe von ihnen auch schon welche gemacht."

Das LG Duisburg stufte die Video-Aufnahme als Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers ein. Ein sachlich begründetes Interesse an den Aufnahmen habe es nicht gegeben, so dass die Interessen des Klägers überwiegen würden.

In der Erklärung "Machen Sie ruhig Fotos, ich habe von ihnen auch schon welche gemacht." liege auch keine Einwilligung in die Video-Aufnahme vor, denn diese Äußerung habe der Kläger im Eifer des Gefechts gemacht. Es bestünden daher erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit an dieser Erklärung.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
24. September 2026
Der Futterautomat mit Kamera und Mikrofon (Smart Pet Feeder) ist kein verbotenes Abhörgerät, weil seine Funktion objektiv erkennbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen