Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AN.ON-Server durch Polizei beschlagnahmt

Der Server des Anonymisierungsdienstes AN.ON ist laut einer Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutzrecht Schleswig-Holstein (ULD) beschlagnahmt worden.

Hintergrund ist die Ermittlung von Straftätern aus dem Kinderporno-Bereich, die den Dienst anscheinend benutzt hatten.

Das ULD hat inzwischen Beschwerde (Download PDF via ULD) gegen den Beschlagnahme-Beschluss eingelegt.

Das aktuelle Verfahren ist nicht das erste, das AN.ON betrifft. Bereits im Jahre 2003 gab es eine ähnliche richterliche Verfügung, vgl. die Kanzlei-Infos v. 19.08.2003. Damals wurden auch die Geschäftsräume durchsucht, vgl. die Kanzlei-Infos v. 03.09.2003.

Das LG Frankfurt a.M. stellte dann später fest, dass sowohl die polizeiliche Durchsuchung rechtswidrig war (= Kanzlei-Infos v. 09.11.2003) als auch für AN.ON keine Speicherpflicht besteht (= Kanzlei-Infos v. 19.09.2003).

Rechts-News durch­suchen

21. August 2026
Eine Videozuschaltung des in den USA lebenden Sachbeistands scheitert, da eine persönliche Teilnahme im Inland möglich ist und eine ausreichende…
ganzen Text lesen
20. August 2026
Auch wenn der konkrete KI-Einsatz nicht nachgewiesen ist, begründen erfundene Zitate in einer Hausarbeit eine Täuschung über die Eigenständigkeit der…
ganzen Text lesen
19. August 2026
Müssen die wesentlichen Informationen einer gemeinsamen DSGVO-Verantwortlichkeit unaufgefordert online gestellt werden oder reicht eine Auskunft auf…
ganzen Text lesen
18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen