Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OVG Rheinland-Pfalz: Behörde darf Namen + E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet veröffentlichen

Das Land Rheinland-Pfalz ist befugt, den Namen eines Beamten und seine dienstliche E-Mail-Adresse im Internet-Auftritt der Beschäftigungsbehörde zu veröffentlichen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger ist Oberbibliotheksrat in einer Landesbibliothek und nach der Aufgabenbeschreibung seines Dienstpostens für die Beratung der Benutzer bei der Literatursuche, die Durchführung fachbezogener Benutzerschulungen sowie die Beantwortung fachbezogener Fragen zuständig. Im Internet-Auftritt der Bibliothek werden sein Name und seine dienstliche E-Mail-Adresse, die seinen Namen enthält, angegeben. Die hiergegen erhobene Klage hat bereits das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Im Interesse einer transparenten, bürgernahen öffentlichen Verwaltung dürfe sich der Dienstherr für einen "personalisierten" Behördenauftritt im Internet entscheiden. Deshalb könne er Namen, Funktion und dienstliche Erreichbarkeit jedenfalls solcher Beamter, die - wie der Kläger - mit Außenkontakten betraut seien, auch ohne deren Einverständnis bekannt geben. Etwas anderes gelte lediglich dann, wenn - anders als vorliegend - einer Übermittlung Sicherheitsbedenken entgegenstünden.

Urteil vom 10. September 2007, Aktenzeichen: 2 A 10413/07.OVG

Quelle: Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz v. 21.09.2007

Rechts-News durch­suchen

05. Februar 2026
Wer bei Facebook Bilder veröffentlicht, die ihn in täuschend echter kirchlicher Kleidung abbilden, und sich fälschlich als "geweihter Priester"…
ganzen Text lesen
05. Februar 2026
Meta muss Nutzern wegen DSGVO-Verstoß durch seine Business-Tools je 1500 ,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen und die Datenverarbeitung stoppen.
ganzen Text lesen
04. Februar 2026
Ein Bewohner scheitert mit dem Versuch, einen kurzen Drohnenflug zur Dachvermessung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zu verbieten.
ganzen Text lesen
03. Februar 2026
Starlink verstieß mit der Ausgestaltung seiner Webseite mehrfach gegen Verbraucherrechte, etwa durch unklare Bestellbuttons und fehlende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen