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Kategorie: Onlinerecht

ULD fordert Webseiten-Betreiber zur Abschaltung aller Facebook-Plug-Ins auf

In einer <link https: www.datenschutzzentrum.de presse _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung fordert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein, Webseiten-Betreiber auf, sämtliche Plug-Ins von Facebook zu deaktivieren. Als Beispiel wird der "Gefällt mir"-Button genannt.

Wörtlich heißt es in der Nachricht:

"Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro."

Und weiter:

"Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können."

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Formal-juristisch sind die Beanstandungen korrekt. Konstruktiv und praxisbezogen ist das aktuelle Vorgehen des ULD dagegen nicht. Das ULD ist aber nicht unbekannt für öffentlichkeitswirksame Aktionen mit eher geringer Substanz. So war das ULD auch schon in Sachen<link https: www.datenschutzzentrum.de presse _blank external-link-new-window> Google Analytics in der Vergangenheit vorgeprescht, ohne wirkliches Ergebnis am Ende.

Siehe insgesamt zu der Problematik auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.dr-bahr.com download bahr-facebook-datenschutzrechtliche-analyse-websiteboosting.pdf _blank external-link-new-window>"Facebook: Eine datenschutzrechtliche Analyse".

Auch wenn das KG Berlin <link http: www.datenschutz.eu urteile facebook-button-gefaellt-mir-in-keinem-fall-ein-wettbewerbsverstoss-kammergericht-berlin-20110429.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.04.2011 - Az.: 5 W 88/11) vor kurzem entschieden hat, dass der "Gefällt mir"-Button nicht wettbewerbswidrig ist, wird dadurch die Datenschutzwidrigkeit nicht beseitigt.

Die Pressemitteilung betrifft (zunächst nur) Firmen in Schleswig-Holstein, da das ULD nur für dieses Bundesland die entsprechenden rechtlichen Aufsichtsbefugnisse besitzt.

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