Das Thema Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) und Facebook-Datenschutz scheint sich zum Dauerbrenner zu entwickeln. Täglich absurde Neuigkeiten.
Nach massiver Kritik an seinen Plänen äußert sich das ULD nun in einem <link https: www.datenschutzzentrum.de facebook _blank external-link-new-window>aktuellen Statement wie folgt:
"Frage: Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?
Antwort ULD: Ja. Eine datensparsame Einbindung erfordert zurzeit, dass die Social-Plugins nur dann geladen werden dürfen, wenn die Nutzerin oder der Nutzer gegenüber dem Webseitenbetreiber in die mit der Einbindung von Social-Plugins verbundenen Übertragung personenbezogener Daten an Facebook eingewilligt hat, § 13 Abs. 2 TMG. Dies kann beispielsweise so realisiert werden, indem an der Stelle, an der die Social-Plugins auf der Webseite erscheinen sollen, zunächst eine vom Webseitenbetreiber selbst bereitgestellte Grafik eingebunden wird. Nach Klick auf diese Grafik muss die Nutzerin oder der Nutzer dann über die mit der Anzeige des Social-Plugins verbundene Übertragung personenbezogener Daten an Facebook informiert werden. Willigt die Nutzerin oder der Nutzer ausreichend informiert und aktiv ein, so können darauffolgend die Social-Plugins von Facebook geladen werden.Es besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zur Einwilligung über einen nicht-personalisierten Cookie auch für nachfolgende Besuche auf der betroffenen Webseite zu speichern. Über das Setzen dieses Cookies ist die Nutzerin oder der Nutzer ebenfalls zu informieren. Es muss jedoch beachtet werden, dass mittels einer solchen informierten Einwilligung der Nutzerin bzw. des Nutzers nur die Datenübertragung an Facebook auf Veranlassung eines Webseitenbetreibers gerechtfertigt werden kann. Dies ändert nichts daran, dass gegenüber Facebook nach unserer Analyse zurzeit keine wirksame Einwilligung der Nutzerin oder des Nutzers vorliegt."
Also alles halb so schlimm? Kann man doch den "Gefällt mir"-Button einbinden?
Die Antwort ist ganz einfach: Nein. Wie wir schon in unserer Anmerkung <link http: www.dr-bahr.com news warum-saemtliche-muster-fuer-facebook-datenschutz-erklaerungen-rechtswidrig-sind.html _blank external-link-new-window>"Warum sämtliche Muster für Facebook-Datenschutz-Erklärungen rechtswidrig sind" ausführlich dargestellt haben, kann zwar - theoretisch - mittels einer Einwilligung wirksam eine Datenschutzkonformität hergestellt werden. Praktisch aber eben nicht. Denn solange sich Facebook weiterhin ausschweigt, welche Daten genau übertragen werden, kann man so viele juristische Einwilligungserklärungen basteln wie man will. Wird der User nicht über den genauen Umfang aufgeklärt reicht dies nicht aus.
Vielleicht hätte das ULD sein <link https: www.datenschutzzentrum.de facebook facebook-ap-20110819.pdf _blank external-link-new-window>eigenes Positionspapier (PDF) noch einmal lesen sollen, bevor es o.g. Statement abgegeben hat. Denn auf S.20 ff. eben dieses Positionspapiers finden sich nachfolgende Ausführungen:
"Die Einwilligung muss den konkreten Zweck, Umfang, die Art der erhobenen Daten und die daraus resultierenden Konsequenzen erkennen lassen. Unwirksam wären daher alle pauschalen Erklärungen, in denen der Betroffene seine Zustimmung zu nicht klar definierten Verarbeitungsprozessen erteilt. (...)
Während des Anmeldeprozesses erfolgt keine klare Information über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten (...).
Facebook bietet damit den interessierten Nutzerinnen und Nutzern zwar teilweise sehr weitgehende Informationen über die durchgeführten Datenverarbeitungen. Diese Informationen sind aber nicht hinreichend bestimmt und genügen nicht den Mindestanforderungen an Transparenz. Denn es werden vage Formulierungen gewählt, die den Umfang und Art der Datenverarbeitung nicht hinreichend erkennen lassen. So formuliert Facebook zum Beispiel zur Erfassung der Nutzeraktivitäten (...)."
Und weiter:
"Unklar bleibt, welche Daten zu Verfolgung der sehr vage genannten Ziele erfasst und ausgewertet werden. Rechtlich unbestimmt ist u. a. die Formulierung „potenziell rechtswidrige Handlungen“. Nutzerinnen und Nutzern wird nicht deutlich gemacht, welche Handlungen dies sein könnten. (...)
Zugleich werden wesentliche Formen der Datenverarbeitung nicht erwähnt (...) oder nur angesprochen, ohne dass die Funktionen genauer und verständlich erläutert werden (...). Die Informationen werden nicht so in die eingeforderte Erklärung inkorporiert, dass die Betroffenen die Bedeutung ihrer Erklärung übersehen können."
Ja, was denn nun? Ist eine Einwilligung nun praktisch möglich? Oder eben nicht?
Es scheint so zu sein, als ob das ULD hier vor dem Sturm der Entrüstung einknickt, anders sind diese widersprüchlichen Äußerungen nicht wirklich erklärbar.
Kernpunkt des aktuellen ULD-Statements, dass eine Einwilligung möglich sei, dürfte dieser Zusatz sein:
"Willigt die Nutzerin oder der Nutzer ausreichend informiert und aktiv ein, so..."
Das ULD beschreibt hier nur die abstrakte Möglichkeit. Da es im eigenen Arbeitspapier aber selbst zugibt, dass Facebook nicht umfassend aufklärt, welche Daten nun erhoben werden, ist eine ausreichende Information durch den Webseiten-Betreiber nicht möglich.
Schauen wir mal, was es morgen für Neuigkeiten gibt ;-)