Produktbeschreibungen in Online-Shops, die lediglich gewöhnliche und wenig individuelle Eigenschaften aufweisen, sind urheberrechtlich nicht geschützt. Sie entsprechen mittlerweile dem üblichen Standard, sind im Internet hundertfach zu finden und dadurch alltäglich und austauschbar <link http: www.online-und-recht.de urteile artikelbeschreibung-von-juristischer-robe-nicht-urheberrechtsfaehig-17-o-525-10-landgericht-stuttgart-20101104.html _blank external-link-new-window>(LG Stuttgart, Urt. v. 04.11.2010 - Az.: 17 O 525/10).
Die Parteien vertrieben beide Produkte über das Internet (hier: juristische Roben). Die Beklagte übernahm umfangreich Beschreibungstexte der Produkte von der Webseite der Klägerin. Hierin sah die Klägerin eine Urheberrechtsverletzung und klagte.
Und verlor vor dem LG Stuttgart. Die Richter wiesen die Klage ab.
Texte seien grundsätzlich nur dann geschützt, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe aufwiesen. Produktbeschreibungen wie im vorliegenden Fall würden eine solche notwendige Kreativität nur sehr selten aufweisen, da der beschreibende Charakter bei ihnen im Vordergrund stehe.
So auch hier. Es handle sich um Artikelbeschreibungen, die nicht individuell formuliert seien. Vielmehr fände sich diese Art und Form der Darstellung hundertfach im Internet.