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Kategorie: Onlinerecht

VG Wiesbaden: EuGH-Vorlage: Beweisverwertungsverbot aufgrund von DSGVO-Verstoß?

Das VG Wiesbaden (Beschl. v. 27.01.2022 - Az.: 6 K 2132/19.Wi.A) hat dem EuGH eine Frage zu einem Beweisverwertungsverbot aufgrund eines DSGVO-Verstoßes vorgelegt:

"1. Führt eine fehlende bzw. unterlassende oder unvollständige Rechenschaftspflicht eines Verantwortlichen nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO), z.B. durch ein fehlendes oder unvollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO oder eine fehlende Vereinbarung über ein gemeinsames Verfahren nach Art. 26 DS-GVO dazu, dass die Datenverarbeitung unrechtmäßig im Sinne der Art. 17 Abs. 1 lit. d) DS-GVO und Art. 18 Abs. 1 lit. b) DS-GVO ist, sodass ein Löschungs- bzw. Beschränkungsanspruch des Betroffenen besteht?

2. Falls Frage 1 zu bejahen ist: Führt das Bestehen eines Löschungs- oder Beschränkungsanspruchs dazu, dass die verarbeiteten Daten in einem Gerichtsverfahren nicht zu berücksichtigen sind? Dies jedenfalls dann, wenn die betroffene Person der Verwertung im gerichtlichen Verfahren widerspricht?

3. Falls Frage 1 zu verneinen ist: Führt ein Verstoß eines Verantwortlichen gegen Art. 5, 30 oder 26 DS-GVO dazu, dass ein nationales Gericht bei der Frage der gerichtlichen Verwertung der Datenverarbeitung die Daten nur berücksichtigen darf, wenn der Betroffene der Verwertung ausdrücklich zustimmt?"

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